Förderung von Theatern in freier Trägerschaft
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Sachsen-Anhalt
- Bereich
- Kultur, Medien & Sport
- Fördergeber
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
- Stand
- 08.05.2026
Worum es geht
Wenn Sie künstlerische Vorhaben im Bereich der darstellenden Kunst umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Theaterschaffende oder Künstlerin oder Künstler im Bereich der darstellenden Kunst bei Ihrer künstlerischen nichtkommerziellen Arbeit an professionellen Theatern in freier Trägerschaft.
Sie erhalten die Förderung als
- Einstiegsförderung (für Erstantragstellerinnen und Erstantragsteller in Sachsen-Anhalt, die sich in der Theaterlandschaft des Landes künstlerisch ansiedeln wollen),
- Projekteinzelförderung (für Inszenierungsvorhaben, Wiederaufnahmen, Gastspiele, Weiterentwicklung bereits bestehender Produktionen) oder
- Basisförderung.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
für die Einstiegsförderung als Stipendium (nur für natürliche Personen) bis zu EUR 3.000 oder als Produktionszuschuss bis zu EUR 5.000,
für die Projekteinzelförderung bis zu EUR 30.000 und
- als Basisförderung bis zu EUR 75.000 für 2 Jahre, Sie können aber eine wiederholte Förderung beantragen.
- Reichen Sie Ihren Antrag für die Einstiegsförderung und die Einzelprojektförderung bitte jährlich bis zum 1.10. des Vorjahres und für die Basisförderung jährlich bis zum 15.5. des Vorjahres schriftlich und in elektronischer Form beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ein.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Wenn Sie einen Antrag für eine Projekteinzelförderung stellen, müssen Sie nachweisen, dass Sie bereits eine oder mehrere Produktionen der freien darstellenden Künste oder der Theaterpädagogik im Land Sachsen-Anhalt realisiert haben.
Bei einer Basisförderung müssen Sie
- eine mindestens dreijährige künstlerische Arbeit im Land Sachsen-Anhalt nachweisen, ein eigenes künstlerisches Profil entwickelt und eine herausragende künstlerisch-kulturelle Bedeutung für das Land Sachsen-Anhalt erworben haben,
- belegen, dass Sie überregional oder national tätig sind oder wie Sie in Zukunft tätig werden wollen und außerdem zeitgemäße Produktions- und Vermittlungsangebote erfolgreich anwenden.
- im Bewilligungszeitraum mindestens 1 neue Produktion pro Jahr im Land Sachsen-Anhalt realisieren.
- Amateurtheater erhalten keine Förderung.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Theatern in freier Trägerschaft von Bundesministerium für Wirtscha.
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