Jugendwerkstätten
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Niedersachsen
- Stand
- 07.02.2026
Worum es geht
Wenn Sie in Niedersachsen eine Jugendwerkstätte betreiben und damit junge Menschen in ihrer Vorbereitung auf eine Ausbildung unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Einrichtung oder Verein bei Angeboten für junge Menschen, die sich beruflich nicht gut eingliedern lassen oder die einen besonderen sozialpädagogischen Förderbedarf haben. Dies erfolgt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).
Sie erhalten die Förderung für
- Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Maßnahmen in einer Jugendwerkstatt sowie
- zusätzliche innovative Maßnahmen in Jugendwerkstätten, die modellhaft sind und der Weiterentwicklung der Jugendberufshilfe dienen.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Für Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Maßnahmen können Sie bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bekommen, und zwar
- für den Bewilligungszeitraum 1.7.2022 bis 31.3.2025 bis zu EUR 466.000 sowie
- für den Bewilligungszeitraum 1.4.2025 bis 31.12.2027 bis zu EUR 478.000.
- Die Laufzeit der Projekte ist normalerweise auf 33 Monate begrenzt.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Reichen Sie Ihren Antrag bitte elektronisch über das Kundenportal ein.
- Die Förderung von innovativen Maßnahmen erfolgt auf Grundlage von Förderaufrufen. Sie können Ihren Antrag nur nach erfolgtem Förderaufruf einreichen.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Zielgruppe Ihres Projekts sind junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren, die die Schulpflicht erfüllt haben und ohne Beschäftigung sind, in Einzelfällen auch schulpflichtige Schülerinnen und Schüler.
- Ihre Betriebsstätte muss, der Hauptwohnsitz der Teilnehmenden sowie der Ort der Durchführung Ihres Projekts sollen in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen.
- Sie und gegebenenfalls Ihre Kooperationspartner müssen fachlich und administrativ zur Durchführung des Projekts geeignet sein und Erfahrung in der Durchführung von Angeboten der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit haben.
- Sie müssen in der Jugendwerkstatt mindestens 16 Plätze für Teilnehmende vorhalten, der Anteil schulpflichtiger Teilnehmender darf nicht mehr als 6 betragen.
- In geförderten Projekten muss mindestens eine fest angestellte sozialpädagogische Fachkraft (staatlich anerkannte Sozialpädagogin oder anerkannter Sozialpädagoge oder Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder eine Person mit vergleichbarem akademischem Abschluss) in Vollzeit beschäftigt sein. Die Vollzeitstelle kann durch mehrere Fachkräfte besetzt sein.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichergestellt haben.
- Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Jugendwerkstätten von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizensie.
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