ESF Plus-Richtlinie Qualifizierung und Reintegration Gefangener 2021–2027

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Förderart
Zuschuss
Region
Sachsen
Fördergeber
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie berufliche Qualifizierungsvorhaben sowie sozialpädagogische Vorhaben zur Integration von Gefangenen in den Arbeitsmarkt durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Vorhaben zur Qualifizierung und Reintegration von Gefangenen.

Sie erhalten die Förderung für

  • berufliche Qualifizierungsvorhaben für Gefangene zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten für eine berufliche Tätigkeit im Arbeitsmarkt,
  • sozialpädagogische Vorhaben für Gefangene zur Vorbereitung oder Unterstützung ihrer Integration in den Arbeitsmarkt oder in eine berufliche Bildungsmaßnahme,
  • das Übergangsmanagement zur Begleitung der Gefangenen beim Übergang von der Haft in die Freiheit.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst werden Sie zur Einreichung von Vorhabensvorschlägen zu festgelegten Stichtagen aufgefordert. Wenn Ihr Projektvorschlag als förderwürdig eingestuft wurde, können Sie einen Förderantrag bei der Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) stellen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger der Arbeitsförderung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Zur Zielgruppe Ihrer Maßnahme gehören Gefangene im sächsischen Justizvollzug.
  • Sie führen die Maßnahmen normalerweise in den Justizvollzugsanstalten durch.
  • Sie können Entlassene bis zu 6 Monate nachbetreuen.
  • Ihr Qualifizierungsvorhaben soll zu einem anerkannten Berufsabschluss führen und möglichst in modularer Form durchgeführt werden.
  • Je nach Berufsbild sollen Sie umweltrelevante Wissensinhalte im Rahmen der Ausbildung sowie Kenntnisse zu ökologischen Zusammenhängen vermitteln.
  • Die Laufzeit Ihrer Maßnahme beträgt normalerweise 12 bis 36 Monate.
  • Pro Vorhaben können in der Regel acht bis 20 Personen teilnehmen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

01069 Dresden

+49 351 4910-0

www.sab.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter ESF Plus-Richtlinie Qualifizierung und Reintegration Gefangener 2021–2027 von Bu.

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