ESF Plus-Richtlinie SMS (2021–2027) – B – Produktionsschulen

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen mit produktionsschulorientierten Handlungsansätzen zur Integration benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Integration benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit.

Sie erhalten die Förderung für sozialpädagogisch begleitete Vorhaben mit produktionsschulorientierten Handlungsansätzen, in denen der Lernprozess individuell im Zusammenhang mit realen Kundenaufträgen und für marktorientierte Produkte und Dienstleistungen stattfindet.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Reichen Sie Ihren Antrag bitte unter Beachtung der Stichtage über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der Jugendhilfe

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Teilnehmenden Ihrer Maßnahmen haben ihren Wohnsitz in Sachsen.
  • Sie erreichen mit Ihrer Maßnahme junge Menschen (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen, die im Prozess ihrer beruflichen und sozialen Integration in erhöhtem Maß auf Unterstützung angewiesen sind. Die Personen haben zu Beginn des Vorhabens normalerweise die allgemeine Schulpflicht erfüllt.
  • Sie müssen ein Konzept für die Einrichtung geeigneter Instrumente zur Wahrung der Marktneutralität vorlegen.
  • Sie verfügen über umfassende Erfahrungen in der Jugendhilfe und weisen die geeigneten personellen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen nach.
  • Ihr Vorhaben orientiert sich an der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen.
  • Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss Ihr Vorhaben befürworten und begleiten.
  • Sie bestätigen die Zusätzlichkeit (Nachrangigkeit) Ihres Vorhabens.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

01069 Dresden

0351 49100

www.sab.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter ESF Plus-Richtlinie SMS (2021–2027) – B – Produktionsschulen von Bundesministeri.