ESF Plus-Richtlinie SMS (2021–2027) – A – Jugendberufshilfen

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Worum es geht

Wenn Sie niedrigschwellige Maßnahmen der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung zur Integration benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Integration sozial benachteiligter und/oder individuell beeinträchtigter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit.

Sie erhalten die Förderung für

  • sozialpädagogisch begleitete Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben mit überwiegend fachpraktischer Vermittlung als niedrigschwelliges Angebot der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung zur Unterstützung des Übergangs in Ausbildung,
  • weiterführende Vorhaben der Berufsvorbereitung sowie zur Unterstützung des Übergangs in die Erwerbstätigkeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Reichen Sie Ihren Antrag bitte unter Beachtung der Stichtage über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der Jugendhilfe.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Teilnehmenden Ihrer Maßnahme haben ihren Wohnsitz in Sachsen.
  • Zielgruppe Ihrer Maßnahme sind junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen, die im Prozess ihrer beruflichen und sozialen Integration in erhöhtem Maß auf Unterstützung angewiesen sind. Die Personen haben zu Beginn des Vorhabens normalerweise die allgemeine Schulpflicht erfüllt.
  • Sie verfügen über umfassende Erfahrungen in der Jugendhilfe und weisen die geeigneten personellen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen nach.
  • Ihr Vorhaben orientiert sich an der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und den Aussagen der Fachempfehlung zur arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen.
  • Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss Ihr Vorhaben befürworten und begleiten.
  • Sie führen Ihr Vorhaben zusätzlich durch.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

01069 Dresden

0351 49100

www.sab.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter ESF Plus-Richtlinie SMS (2021–2027) – A – Jugendberufshilfen von Bundesministeri.