Heimat-Fonds Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderart
Zuschuss
Stand
08.05.2026

Worum es geht

Wenn Sie lokale und regionale Vorhaben planen, um Kultur und Identität zu stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Projekten und Initiativen, mit denen die lokale und regionale Identität und Gemeinschaft in Nordrhein-Westfalen gestärkt wird.

Sie erhalten die Förderung für lokal und regional prägende Projekte und Initiativen, die ihren Ausdruck in Traditionen, Geschichte, kulturellen Aspekten, Bauwerken, Orten in Natur und Landschaft sowie Nahrungsmitteln und Produkten finden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 50.000.

Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent erbringen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal an die Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

Sie können die Fördermittel weiterleiten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben zwischen EUR 5.000 und EUR 100.000, bei interkommunalen Projekten und Vorhaben auch mit größerem Projektvolumen.

Bei Ihrem Vorhaben darf es sich nicht um eine kommunale Pflichaufgabe handeln.

Sie müssen das Projekt in Nordrhein-Westfalen durchführen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

www.im.nrw/ministerium/behoerden-einrichtungen

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Heimat-Fonds Nordrhein-Westfalen von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimas.

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