Heimat-Werkstatt

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderart
Zuschuss
Stand
08.05.2026

Worum es geht

Wenn Sie durch geeignete Formate dazu beitragen wollen, dass sich Bürgerinnen und Bürger über die Gestaltung ihrer Heimat austauschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Kommune oder Organisation bei Vorhaben, die Menschen miteinander in Diskussions- und Arbeitsprozesse zu Fragen der lokalen Identität eines Viertels, eines Dorfes, einer Gemeinde oder einer Region bringen.

Sie erhalten die Förderung sowohl für neue Begegnungen sowie den Austausch und die Entwicklung von Gemeinschaftsprojekten von Menschen, die sich bereits in einer Region verwurzelt fühlen, als auch für Gemeinschaftsprojekte für jene, für die der Identifikationsprozess mit einer neuen Umgebung und gegebenenfalls mit einer neuen Sprache oder Kultur gerade erst begonnen hat.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 10.000.

Die Förderhöhe muss mindestens EUR 1.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal an die Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen.

Sie können die Fördermittel weiterleiten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Es muss ein offener Diskussion- und Arbeitsprozess durchgeführt werden.
  • Ihr Projekt soll sich auch an solche Menschen richten, die erst noch für ein Engagement in ihrem sozialen Umfeld aktiviert und gewonnen werden müssen.
  • Die Ergebnisse Ihres Projekts sollen in geeigneter Form, beispielsweise digital, als Aushang oder in einer veröffentlichten Medienmitteilung, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Sie müssen Ihr Vorhaben in Nordrhein-Westfalen durchgeführen

Bei Ihrem Vorhaben darf es sich nicht um eine kommunale Pflichtaufgabe handeln.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

www.im.nrw/ministerium/behoerden-einrichtungen

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Heimat-Werkstatt von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizensier.

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