Heimat-Preis Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune Preise vergeben möchten, um das Engagement für die Heimat zu würdigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Stadt, Kreis und Gemeinde, wenn Sie Heimat-Preise ausloben und verleihen.

Die Förderung erhalten Sie für Preise, mit denen Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich Heimat gewürdigt werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses für die Auslobung des Preises beträgt für kreisangehörige Kommunen EUR 5.000, kreisfreie Kommunen EUR 15.000 und Kreise EUR 10.000.

Sie können die Heimat-Preise einmal im Jahr vergeben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal an die Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Heimat-Preise auf Grundlage eines Rats- oder Kreistagsbeschlusses ausloben.
  • Der Beschluss muss die Preiskriterien festlegen und den jährlich durch das Land festgelegten Schwerpunkt angemessen berücksichtigen.
  • Sie können die Vergabe als einzelnen Preis oder in bis zu 3 Preiskategorien oder -abstufungen durchführen.
  • Sue müssen den Heimat-Preis bis zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres vergeben.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

www.im.nrw/ministerium/behoerden-einrichtungen

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Heimat-Preis Nordrhein-Westfalen von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimas.