Heimat-Scheck Nordrhein-Westfalen
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Nordrhein-Westfalen
- Fördergeber
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Stand
- 08.05.2026
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Ihr Engagement als Verein, Organisation und Initiative, wenn Sie damit die lokale und regionale Gemeinschaft stärken.
Sie können eine Förderung erhalten für
- Publikationen,
- Veranstaltungen,
- Ausstellungen,
- Anschaffung und Instandsetzung von Ausstellungsmobiliar,
- Technik zur Präsentation von Heimatgeschichte,
- Entwicklung und Umsetzung neuer Darstellungsformen,
- Wegweiser und Informationstafeln.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 2.000 je Maßnahme. Sie können nur für eine Maßnahme jährlich einen Zuschuss erhalten.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal an die Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Vorhaben in Nordrhein-Westfalen durchführen und es bis zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres abschließen können.
- Ihr Vorhaben muss mindestens EUR 2.000 förderfähige Ausgaben aufweisen.
- Bei Ihrem Vorhaben begeistern Sie Menschen für lokale und regionale Besonderheiten, ohne dabei andere auszugrenzen.
- Sie dürfen keine andere öffentliche Förderung erhalten.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Heimat-Scheck Nordrhein-Westfalen von Bundesministerium für Wirtschaft und Klima.
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