Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Förderart
Zuschuss
Fördergeber
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie im Bereich der Digitalisierung von Einrichtungen im ÖGD in kommunaler und Landesträgerschaft arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstützt Ihre Vorhaben, die den Digitalisierungsgrad der Einrichtungen des ÖGD in kommunaler und Landesträgerschaft erhöhen.

Gefördert werden technische und prozessuale Modernisierungsmaßnahmen in Modellprojekten, die den ÖGD besonders in Hinblick auf den Infektionsschutz stärken und modernisieren. Der Digitalisierungsgrad wird anhand eines Reifegradmodells zur Digitalisierung des ÖGD gemessen. Im Fokus stehen alle Akteure, die dem ÖGD in Kommunen, Landkreisen oder Ländern zuzuordnen sind. Maßnahmen sind beispielsweise:

  • vorbereitende Maßnahmen,
  • Beratungsdienstleistungen,
  • IT-Sicherheitstests,
  • projektbezogener Einsatz Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  • Aufbau und Entwicklung von Infrastrukturen oder Software.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarung. Zuwendungsfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand wie Personal, Sach- und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen. Grundlage für die Ermittlung des Zuschuss­betrags ist eine Fehl­bedarfs­finanzierung. Der Fehl­bedarf ist von den Antrag­stellenden zu ermitteln. Der Zuschuss­betrag entspricht zu 100 Prozent dem förder­fähigen Fehl­bedarf.
  • Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte reichen Sie Ihren Förderantrag und ergänzende Unterlagen und Nachweise schriftlich und digital bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH ein.
  • Das Förderprogramm läuft vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2026. Innerhalb dieses Zeitraums werden mehrere Förderaufrufe veröffentlicht. Bitte beachten Sie die Informationen zu Förderaufrufen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Einrichtungen, die zum Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) gehören. Dazu zählen:

  • kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände für ihre Gesundheitsämter,
  • interkommunale Zusammenschlüsse mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften,
  • Stellen und Einrichtungen in der Trägerschaft der Länder, die nach landesrechtlichen Regelungen Aufgaben des ÖGD wahrnehmen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Für Ihr Modellprojekt muss eine Selbsteinschätzung des digitalen Reifegrads vor Beginn des Projekts vorliegen.
  • Sie steigern die digitale Reife im Rahmen des Modellprojekts.
  • Sie starten Ihr Projekt fristgerecht.
  • Sie besitzen die Bereitschaft sich an einem inhaltlichen Austausch zu beteiligen, beispielsweise über die Plattform AGORA, und informieren zu vorgegebenen Stichtagen über Ihren digitalen Reifegrad.
  • Ihre informationstechnischen Systeme sind interoperabel, sodass Anwendungsfälle bzw. Prozesse systemübergreifend und durchgehend digital unterstützt werden können.
  • Den Erfordernissen der Informationssicherheit und des Datenschutzes tragen Sie nach dem Stand der Technik Rechnung.
  • Sie berücksichtigen existierende Richtlinien und Verordnungen zur Barrierefreiheit.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind IT-Dienstleister des Bundes, der Länder oder der Kommunen, weitere Unternehmen oder Dritte, die zur Planung und Umsetzung förderfähiger Maßnahmen beauftragt werden.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

VDI / VDE Innovation + Technik GmbH

10623 Berlin

+49 30 3100 7832-47

www.vdivde-it.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reife.

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