Förderung für Modellprojekte Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Worum es geht

Wenn Sie eine Smart-City-Strategie zur nachhaltigen digitalen Modernisierung Ihrer Kommune entwickeln und umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und die KfW Bankengruppe unterstützen Sie bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur nachhaltigen Digitalisierung in Kommunen. Die Förderung erfolgt im Sinne der integrierten Stadtentwicklung im Rahmen von Smart-City-Modellprojekten.

Gefördert werden Projekte in 2 Phasen:

  • Phase A: Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und erster Maßnahmen und
  • Phase B: Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen.
  • Neben der finanziellen Unterstützung werden die Modellprojekte durch laufenden Wissenstransfer und Vor-Ort-Beratung begleitet.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe der Förderung beträgt 65 Prozent, bei Kommunen in Haushaltsnotlage 90 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens
  • 2,5 Millionen EUR für die Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und Maßnahmen in einem Zeitraum von 12 Monaten, davon 1 Million EUR für erste Umsetzungsmaßnahmen,
  • 15 Millionen EUR für die Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen innerhalb des Förderzeitraums von maximal 4 Jahren.
  • Ihre Bewerbung können Sie im Rahmen von gesonderten Projektaufrufen online einreichen. Einmal im Jahr erfolgt ein Projektaufruf.
  • Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren wird online durchgeführt. Wenn Sie für die Förderung ausgewählt wurden, richten Sie Ihren Antrag bitte an die KfW Bankengruppe.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

kommunale Gebietskörperschaften in Deutschland,

Gemeindeverbände sowie

andere Formen der interkommunalen Zusammenarbeit, wie zum Beispiel Städtenetzwerke oder Stadt-Umland-Partnerschaften.

Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:

  • Die zu erarbeitenden Strategien müssen die Leitlinien und Handlungsempfehlungen der Smart City Charta beachten.
  • Der räumliche Bezug der Strategien sollte grundsätzlich gesamtstädtisch sein.
  • Für Maßnahmen und Investitionen zur Umsetzung muss ein Stadt- oder Gemeinderatsbeschluss vorliegen.
  • Die Kommunen verpflichten sich, am Erfahrungsaustausch innerhalb der Modellprojekte mitzuwirken.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

60325 Frankfurt am Main

+49 800 539-9008 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr)

www.kfw.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung für Modellprojekte Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung.