Förderung „Digitale Testfelder in Häfen“

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Worum es geht

Wenn Sie in deutschen See- und Binnenhäfen innovative Infrastrukturprojekte erproben wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt die Ausrüstung deutscher See- und Binnenhäfen mit digitaler Infrastruktur für die Erprobung von Innovationen in Form von Testfeldern.

Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte beispielsweise in den folgenden Bereichen:

  • Verkehrsmanagement,
  • autonomes und automatisiertes Fahren,
  • Digitalisierung in den Lieferketten,
  • Administration.

Förderfähige Infrastrukturen sind unter anderem

  • IT-Infrastrukturen,
  • intelligente Netzsteuerungssysteme,
  • zentrale Port Management- und Monitoringsysteme,
  • Port Traffic Center,
  • digitale Kommunikationsinfrastrukturen,
  • Funkinfrastrukturen,
  • Glasfasernetze,
  • 5G-Netze,
  • Low Range Wide Area Networks (LoRaWAN),
  • Sensorik- und Steuerungstechnik,
  • Drohneninfrastrukturen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizzen bei dem Projektträger TÜV Rheinland Consulting GmbH einreichen. Es werden Förderaufrufe mit separaten Einreichungsfristen veröffentlicht.
  • In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Hafenbetreiberinnen und Hafenbetreiber unabhängig von ihrer Rechtsform,
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • Ingenieurbüros und Konsortien/Verbünde der Aufgezählten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
  • Ihr Projekt muss mit einem technisch-wirtschaftlichen Risiko verbunden sein mit der Folge, dass Sie es aus wirtschaftlichen Gründen ohne Gewährung der Zuwendung nicht durchführen würden.
  • Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation und ausreichende Kapazitäten zur Durchführung des Projekts.
  • Sie müssen bei Antragstellung einen Verwertungsplan vorlegen und eine Umsetzung der Ergebnisse anstreben und nachweisen.
  • Sie stellen die geförderte Hafeninfrastruktur interessierten Nutzerinnen und Nutzern gleichberechtigt und diskriminierungsfrei zu Marktbedingungen zur Verfügung.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

TÜV   Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement   GmbH   (TRFI)

51105 Köln

+49 221 806-4110

www.tuv.com/landingpage/de/tuev-rheinland-research-and-innovation-management/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung „Digitale Testfelder in Häfen“ von Bundesministerium für Wirtschaft un.