Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Worum es geht

Wenn Sie Schienenfahrzeuge im Knoten Stuttgart einsetzen und diese mit Technik zur digitalen Kommunikation in der Zugsteuerung ausrüsten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie im Rahmen des Projekts Digitaler Knoten Stuttgart bei der Ausrüstung Ihrer Schienenfahrzeuge mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS (European Rail Traffic Management System) und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO).

Sie können die Förderung für folgende Vorhaben an Bestandsfahrzeugen (Triebfahrzeuge, Steuerwagen und Instandhaltungsfahrzeuge) einsetzen:

Maßnahmen am 1. Fahrzeug einer Baureihe (FoC) und

  • Serien- beziehungsweise Typenausrüstungen von Fahrzeugen, wenn in der Baureihe bereits eine FoC-Projektierung erfolgt ist.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Maßnahmen am 1. Fahrzeug einer Baureihe (FoC) bis zu 90 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten,
  • für Serien-Maßnahmen bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens und unter Verwendung der Antragsformulare beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen,
  • die als Eigentümerin oder Eigentümer beziehungsweise als Halterin oder Halter eines Schienenfahrzeugs in einem Nationalen Fahrzeugeinstellungsregister eingetragen sind und

deren Fahrzeug im „Digitalen Knoten Stuttgart“ eingesetzt wird.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die von Ihnen geplante Ausrüstung muss den technischen Vorgaben der Richtlinie entsprechen.
  • Für First-of-Class-Maßnahmen müssen Sie eine vollständige Dokumentation zur Weitergabe und Nutzung durch Dritte erstellen.
  • Ihr Schienenfahrzeug muss bei Einsatz im Regional- beziehungsweise im S-Bahnverkehr eine Laufleistung von mehr als 50.000 km in 5 Jahren erbringen.
  • Ihr Schienenfahrzeug muss bei Einsatz im Personenfernverkehr den Hauptbahnhof Stuttgart mindestens 25-mal in 5 Jahren anfahren.
  • Wenn Sie eine Ausrüstung mit ATO-Technik planen, müssen Sie zugleich ERTMS-Technik einbauen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

53175 Bonn

0228 98260

www.eba.bund.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungs.