Digitales Europa (2021–2027)
Worum es geht
Das Programm soll Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern und öffentlichen Verwaltungen digitale Technologien zugänglich machen sowie die Einführung wichtiger digitaler Technologien fördern.
- Das Programm zielt darauf ab,
- digitale Schlüsseltechnologien durch großflächige Einführung zu stärken und zu fördern und
im Privatsektor und in Bereichen von öffentlichem Interesse die Verbreitung und Akzeptanz digitaler Schlüsseltechnologien zu beschleunigen, indem sie den digitalen Wandel und den Zugang zu digitalen Technologien fördert.
Diese Ziele werden in 5 Teilbereichen verfolgt:
- „Supercomputing“,
- künstliche Intelligenz,
- Cybersicherheit und Vertrauen,
- fortgeschrittene digitale Kompetenzen,
- breiter Einsatz digitaler Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft.
- Das Programm ergänzt einige andere Programme zur Förderung des digitalen Wandels und ermöglicht Synergien, darunter insbesondere Horizont Europa, in dessen Mittelpunkt Forschung und technologische Entwicklung stehen, und die digitalen Aspekte der Fazilität „Connecting Europe“.
- Eine Förderung erhalten Sie hauptsächlich in Form von Auftragsvergaben oder als Finanzhilfen. Projekte sind dabei – abhängig vom Fördertyp – zwischen 50 und 100 Prozent förderfähig. In der Regel muss ein Eigenanteil von 50 Prozent erbracht werden. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beträgt der Eigenanteil 25 Prozent. Eine Kombination und Kumulierung mit Mitteln aus anderen Programmen ist möglich.
- Die Voraussetzungen zur Förderung werden in Arbeitsprogrammen und in den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen festgelegt.
- Anträge können Sie im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen stellen. Diese werden auf dem Funding & Tender Portal der EU veröffentlicht.
- Abseits dieser spezifischen Förderaufrufe sind Förderungen zur Unterstützung von Digitalisierungsvorhaben nicht möglich. Eigenständige Vorschläge, die keinen Bezug auf konkrete Förderaufrufe nehmen, sind nicht förderfähig.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Als Einzelperson können Sie nur im Teilbereich „Fortgeschrittene digitale Kompetenzen“ Anträge stellen. Das Programm richtet sich ansonsten an öffentliche Einrichtungen, Kommunen und Unternehmen sowie an internationale Organisationen.
- Die Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes und die Kandidatenländer können im Rahmen der entsprechenden Abkommen mit der Gemeinschaft an dem Programm teilnehmen. Darüber hinaus ist auch eine Zusammenarbeit mit anderen Drittstaaten und internationalen Organisationen möglich.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Digitales Europa (2021–2027) von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschut.