Förderung von ausländischen Studierenden an den staatlichen Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (AuslStudHSFöRL M-V)

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Worum es geht

Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer an einer staatlichen Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern studieren und unverschuldet in finanzielle Not geraten sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Jahr lang ein Stipendium erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als ausländische Studierende oder ausländischen Studierenden ab dem 4. Fachsemester, wenn Sie unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage gekommen sind.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Form von Stipendienzahlungen.

Sie erhalten bis zu 80 Prozent des Betrages, der nach dem Aufenthaltsgesetz zur Sicherung des Lebensunterhalts erforderlich ist für maximal 12 Monate.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Akademische Auslandsamt Ihrer Hochschule.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind ausländische Studierende an Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Ausnahme der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihre wirtschaftliche Notlage muss durch außergewöhnliche Umstände oder Ereignisse wie eine Krankheit oder politische Krisen in Ihrem Heimatland entstanden sein.
  • Bei Antragstellung müssen Sie nachweisen, dass Sie sich auch anderweitig um finanzielle Unterstützung bemüht haben.

Sie können die Förderung nicht erhalten, wenn Sie

an einem Studienkolleg studieren,

ein Zweit- oder Zusatzstudium absolvieren oder

  • ein Stipendium von anderer Stelle erhalten.
  • Mit dem Antrag müssen Sie eine von einer verantwortlichen Person (Studienbüro, Prüfungsamt, Professor, Professorin oder andere) unterschriebene fachliche Einschätzung vorlegen, dass ein erfolgreicher Studienabschluss zu erwarten ist.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von ausländischen Studierenden an den staatlichen Hochschulen des Land.