Meister-Extra

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Worum es geht

Wenn Sie Ihre Weiterbildung als Handwerks- oder Industriemeisterin oder Handwerks- und Industriemeister erfolgreich abgeschlossen haben und bereits seit 3 Monaten in Mecklenburg-Vorpommern leben und arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Privatperson nach erfolgreichem Abschluss Ihrer beruflichen Weiterbildung zur Handwerksmeisterin und Industriemeisterin oder zum Handwerksmeister und zum Industriemeister.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 2.000 pro Absolventin und Absolvent. Zusätzlich erhalten bis zu 33 jahresbeste Absolventinnen und Absolventen der Handwerkskammern und bis zu 17 Absolventinnen und Absolventen der Industrie- und Handelskammern je EUR 3.000.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich oder elektronisch bei Ihrer Kammer in Mecklenburg-Vorpommern, bei der Sie Ihre Prüfung abgelegt haben. Spätestens 6 Monate nach schriftlichem Bescheid über Ihre bestandene Meisterprüfung müssen Sie Ihren Antrag einreichen.

Die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern richten ihre Anträge spätestens bis zum 31.12. des Jahres, das dem jeweiligen Projektzeitraum vorausgeht, schriftlich oder elektronisch an das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern. Sie leiten die Meisterprämie an die anspruchsberechtigten Absolventinnen und Absolventen weiter.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als anspruchsberechtigte Absolventin und anspruchsberechtigter Absolvent müssen Sie einen Abschluss in einem Gewerk nach Anlage A oder B 1 zur Handwerksordnung oder in einer bestimmten Fachrichtung zur Industriemeistern oder zum Industriemeister haben.
  • Sie müssen den schriftlichen Bescheid über den erfolgreichen Abschluss Ihres Meisterprüfungsverfahrens gemäß Meisterprüfungsverfahrensverordnung vorlegen.
  • Ihr Beschäftigungsort und Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses seit mindestens 3 Monaten in Mecklenburg-Vorpommern liegen. Ihre Meisterprüfung müssen Sie nicht in Mecklenburg-Vorpommern abgelegt haben.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Personen, für die Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch geleistet wird, Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch geleistet wird und es sich um eine Maßnahme in Vollzeitform handelt,
  • Angehörige der Bundeswehr,
  • Betriebswirtinnen und Betriebswirte des Handwerks,
  • Technikerinnen und Techniker sowie Meisterinnen und Meister außerhalb des Handwerks und der Industrie (zum Beispiel Hotellerie, Gastronomie, Gartenbau, Forst, Landwirtschaft).

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

19053 Schwerin

+49 385 588 0

www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Meister-Extra von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizensiert u.