Förderung von Kleinprojekten

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Förderart
Zuschuss
Fördergeber
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Stand
08.05.2026

Worum es geht

Wenn Sie als Einrichtung in Mecklenburg-Vorpommern Angebote schaffen für Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Durchführung von kleinen lokalen Projekten, vor allem in den Handlungsfeldern Gesundheit, Sport und Bewegung und bürgerschaftliches Engagement.

  • Sie erhalten die Förderung für Projekte, die geeignet sind,
  • ein selbstorientiertes und zielorientiertes Handeln von Teilnehmenden zu fördern und dadurch zu deren sozialer und gesellschaftlicher Teilhabe und zur Integration in das Gemeinwesen beizutragen und damit auch deren Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern,
  • in Stadtteilen oder Orten mit besonderen sozialen Problemen den sozialen Zusammenhalt zu fördern oder

das Gemeinwesen auf der Basis zivilgesellschaftlichen Engagements zu stärken und demokratische Entwicklungen zu unterstützen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Ihr Zuschuss beträgt pauschal EUR 8.200 bei einer Projektlaufzeit von 12 Monaten und EUR 5.000 bei einer Projektlaufzeit von 6 Monaten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über die Geschäftsstelle des zuständigen Regionalbeirates im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Dazu zählen zum Beispiel Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Laufzeit Ihres Projekts soll 6 oder 12 Monate betragen.
  • Sie müssen in fachlicher und organisatorischer Hinsicht für die Durchführung Ihres Projekts geeignet sein.
  • Vor Antragstellung benötigen Sie ein positives Votum des für Sie zuständigen Regionalbeirats sowie eine kommunale Stellungnahme der für Sie zuständigen Gemeinde, des Landkreises oder der kreisfreien Stadt (stellen Sie als Gebietskörperschaft den Antrag, benötigen Sie eine Stellungsnahme der übergeordneten Gebietskörperschaft).
  • An Ihrem Projekt müssen mindestens 10 Personen aus der Zielgruppe (Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind) teilnehmen und geplante Projektaktivitäten müssen mindestens einen Umfang von 50 Projektstunden bei sechsmonatigen Projekten und 100 Projektstunden (jeweils à 60 Minuten) bei zwölfmonatigen Projekten haben.
  • Sie müssen Ihr Projekt teilnehmer- und zielgruppenübergreifend offen gestalten.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesamt für Gesundheit und Soziales

18055 Rostock

+49 385 588-59000

www.lagus.mv-regierung.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Kleinprojekten von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschut.

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