Förderung von Integrationsprojekten

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

Worum es geht

Wenn Sie eine Maßnahme durchführen, die Langzeitarbeitslosen den Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt ebnet, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Vorhaben, die der Integration von Langzeitarbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemmnissen in den allgemeinen Arbeitsmarkt dienen.

  • Sie erhalten die Förderung für Projekte,
  • die Beratung, Information und Eingliederung in Arbeit oder abschlussbezogene Aus- oder Weiterbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit einer Verringerung gesundheitlicher Vermittlungshemmnisse verbinden,
  • die die Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose oder von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Menschen erhöhen, indem sie deren Beschäftigungsfähigkeit verbessern.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben auf Basis von Kostenpauschalen.

Ihren Antrag richten Sie bitte über die Geschäftsstelle des zuständigen Regionalbeirates im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Ihr Projekt sollte die individuellen Problemlagen von Arbeitslosen berücksichtigen. Das umfasst folgende Themen:

  • arbeitsmarktintegrierende Gesundheitsförderung,
  • Motivation und Orientierung,
  • Berufswegeplanung und individuelle Vermittlungsstrategien,
  • Bildung und Qualifizierung,
  • Selbstaktivierung durch praktische gesellschaftliche Teilhabe vor Ort sowie
  • Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben.

Sie müssen

  • in fachlicher und organisatorischer Hinsicht für die Durchführung des Projekts geeignet sein,
  • ein positives Votum des zuständigen Regionalbeirats für Ihr regionales Projekt vorlegen.
  • Ihre Maßnahme muss einen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit durch Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden erwarten lassen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesamt für Gesundheit und Soziales

18055 Rostock

+49 385 588-59000

www.lagus.mv-regierung.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Integrationsprojekten von Bundesministerium für Wirtschaft und Kli.