Förderung der allgemeinen und politischen Weiterbildung

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS)

Worum es geht

Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Projekte der allgemeinen und politischen Weiterbildung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Maßnahmen der allgemeinen und politischen Weiterbildung. Sie erhalten die Förderung für die Planung, Organisation und Durchführung verschiedener Projekte.

Das können im Einzelnen sein:

  • Seminare und Vortragsveranstaltungen,
  • interaktive Onlineangebote,
  • Workshops und Workcamps,
  • Führungen durch Ausstellungen oder Gedenkstätten, politische und historische Stadtrundgänge,
  • Projekte an Schulen gemäß Paragraf 2 Absatz 1 Weiterbildungsförderungsgesetz oder
  • andere geeignete Maßnahmen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind anerkannte Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft gemäß Paragraf 6 Weiterbildungsförderungsgesetz.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Als geförderte Einrichtung müssen Sie

  • ganzjährig und kontinuierlich Maßnahmen der allgemeinen und politischen Weiterbildung vorhalten und anbieten,
  • mit Ihrer Arbeit den Zielen und Wertvorstellungen des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern entsprechen,
  • die Offenheit des Teilnehmendenkreises gewährleisten (ausgenommen sind Maßnahmen an Ganztagsschulen),
  • die Maßnahmen grundsätzlich selbst in Mecklenburg-Vorpommern durchführen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS)

18055 Rostock

+49 385 588-59000

www.lagus.mv-regierung.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der allgemeinen und politischen Weiterbildung von Bundesministerium fü.