Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben durchführen, mit denen die beruflichen Kompetenzen von Beschäftigten gesteigert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Vorhaben der berufsbegleitenden Qualifizierung.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Teilnahme von Beschäftigten an der beruflichen Weiterbildung durch Bildungsschecks sowie
  • unternehmensspezifische Maßnahmen zur Kompetenzfeststellung der Beschäftigten, zur Analyse des Qualifizierungsbedarfs von Beschäftigten bezüglich deren Arbeitsplätze im Unternehmen und zur beruflichen Qualifizierung.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • für Bildungsschecks 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 3.000 je Bildungsscheck und Qualifizierungsmaßnahme und
  • für unternehmensspezifische Maßnahmen grundsätzlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; für mittlere Unternehmen kann die Höhe der Förderung 60 Prozent und für kleine Unternehmen 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Inhaberin oder Inhaber eines Unternehmens, Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Beratungs- und Qualifizierungsleistungen müssen von geeigneten externen Dienstleisterinnen oder Dienstleistern erbracht werden, die weder mit Ihrem Unternehmen verbunden noch Partnerunternehmen von Ihnen sind.
  • Es muss sich um Maßnahmen für Beschäftigte von Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern handeln.
  • Beachten Sie bitte, dass Bildungsschecks personengebunden und auf einen Bildungsinhalt festgelegt sind.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA)

19055 Schwerin

0385 557750

www.gsa-schwerin.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen.