Förderung im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Förderart
Zuschuss
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben planen, die dazu beitragen, dass der Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland gestoppt und in einen positiven Trend umgekehrt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unterstützt Sie im Rahmen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt bei Vorhaben, die eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung haben oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen.

Sie erhalten die Förderung für Einzel- und Verbundvorhaben in folgenden Schwerpunkten:

  • Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands,
  • Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland,
  • Sichern von Ökosystemleistungen,
  • Stadtnatur, Erstellung und Umsetzung kommunaler Fachkonzepte und übergreifender kommunaler Strategien zur biologischen Vielfalt,
  • weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie sowie
  • lokale Initiativen für Kleinprojekte als Einzelprojekte, die der Insektenvielfalt und der Verbesserung ihrer Lebensräume dienen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 6 Jahren. Für Kleinprojekte ist eine Förderung für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren möglich.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sind Sie eine gemeinnützige Organisation (Sie wollen keinen Gewinn erzielen) mit einem Projekt mit außerordentlichem Bundesinteresse, eine finanzschwache Kommune oder führen Sie ein Kleinprojekt zum Insektenschutz durch, können Sie bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Ihr Kleinprojekt zum Insektenschutz kann mit 5.000 EUR bis 25.000 EUR gefördert werden.
  • Für Kleinprojekte ist das Förderverfahren einstufig. Den Antrag reichen Sie bitte elektronisch ein. Weitere Informationen finden Sie auf der Webeite zum Bundesprogramm (siehe weiterführende Links).
  • Für alle anderen Projekte ist das Förderverfahren zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizzen beim Projektträger ein. Projektskizzen zur Erstellung einer kommunalen Biodiversitätsstrategie müssen Sie zum 1. Februar eines Jahres einreichen.
  • Wenn Ihr Vorhaben positiv bewertet wird, können Sie Ihren Antrag stellen. Dazu nutzen Sie bitte das elektronische Formularsystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die einen Sitz oder eine Betriebsstätte in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben ist von sehr großem Bundesinteresse.
  • Sie müssen das Vorhaben in Deutschland durchführen.
  • Ihr Vorhaben dient nicht dazu, Ihre konkreten gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.
  • Ihre Zusammenarbeit im Fall von Verbundvorhaben regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Bevorzugt gefördert werden Vorhaben, die

  • in eine lokale oder regionale Strategie zur biologischen Vielfalt eingebunden sind,
  • zur Entwicklung einer lokalen oder regionalen Strategie zur biologischen Vielfalt beitragen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bundesamt für Naturschutz (BfN)

53179 Bonn

+49 228 8491-0

www.bfn.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt von Bundesministeri.

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