Förderung im Rahmen von EU-LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2021 – 2027)

Europäische Union (EU)

Förderart
Zuschuss
Fördergeber
Europäische Union (EU)
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Das Programm LIFE bildet die Grundlage für Maßnahmen zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch die Europäische Union in den Jahren 2021 bis 2027. Wenn Sie ein konkretes Vorhaben in einem Bereich wie Arten- und Biotopschutz, biologische Vielfalt, Boden, Wälder, Klimaschutz, Klimaanpassung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiewende, Luftqualität, Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz, Chemikalien, Lärm, Wasser oder Abfall planen, können Sie unter bestimmten Umständen eine Förderung erhalten.

Ziel des Programms LIFE ist es, umweltfreundliche, innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie Best Practice in Europa zu etablieren und die entsprechende Politik und Verwaltungspraxis weiterzuentwickeln. Das Programm bildet eine Brücke zwischen der Forschung und der Umsetzung im großen Maßstab.

Das LIFE-Programm 2021 – 2027 gliedert sich in die folgenden vier Teilprogramme:

Naturschutz und Biodiversität/Nature and Biodiversity

Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität/Circular Economy and Quality of Life

Klimaschutz und Klimaanpassung/Climate Change Mitigation and Adaptation

Energiewende/Clean Energy Transition (CET)

Es werden maßnahmenbezogene Zuschüsse für folgende Arten von Projekten gewährt:

  • Pilotprojekte,
  • Demonstrationsprojekte,
  • Best-Practice-Projekte,
  • strategische integrierte Projekte,
  • Projekte der technischen Hilfe,
  • Projekte zum Kapazitätsaufbau,
  • vorbereitende Projekte,
  • Betriebskostenzuschüsse für Umwelt-NGOs,
  • Informations-, Sensibilisierungs- und Verbreitungsprojekte,
  • sonstige Maßnahmen, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind.

Aus dem LIFE-Programm können zudem Aktivitäten der Kommission finanziert werden, die die Einleitung, Durchführung und Verbreitung von umwelt- und klimapolitischen Strategien und Rechtsvorschriften der Union fördern. Hierzu zählen:

  • Information und Kommunikation,
  • Studien, Erhebungen, Modellierungen und Entwicklung von Szenarien,
  • Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Prüfung und Evaluierung von Projekten, Politiken, Programmen und Rechtsvorschriften,
  • Workshops, Konferenzen und Sitzungen,

Vernetzung und Plattformen für bewährte Verfahren sowie

  • sonstige Aktivitäten, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind.
  • Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch Zuschüsse oder Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig.
  • Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Die Höhe der Förderung für Projekte im Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität“ berägt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Die Höhe der Förderung für Projekte insbesondere im Teilprogramm „Energiewende“ berägt bis zu 95 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Die Projekte erhalten zu Beginn der Projektdauer einen Vorschuss von der EU.
  • Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage mehrjähriger Arbeitsprogramme mit einer Laufzeit von 4 beziehungsweise 3 Jahren. Im Rahmen der Arbeitsprogramme veröffentlicht die Kommission jährliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Teilbereiche des Programms. Diese können auf der LIFE-Webseite abgerufen werden.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Um eine Förderung aus diesem Programm zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Einrichtungen, die förderfähige Vorhaben durchführen. „Ein-Mensch-Unternehmen“, bei denen keine eindeutige Trennung zwischen dem Eigentümer und dem Unternehmen besteht, können keine Anträge stellen.

Das Programm steht neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch

  • den Beitritts- und Kandidatenländern,
  • den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes,

den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie

  • Ländern, die Mitglieder der Europäischen Umweltagentur geworden sind,
  • offen, wenn mit diesen Staaten entsprechende Vereinbarungen zur Teilnahme am LIFE-Programm geschlossen wurden.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

53175 Bonn

+49 30 72618-0000

www.z-u-g.org/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung im Rahmen von EU-LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2021.

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