Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) - Förderung von CCU und CCS

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Worum es geht

Wenn Sie klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Industrieprojekte, die einen Beitrag zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors und damit verbundener Sektoren in Deutschland leisten. Wenn Sie Projekte planen, die die Emissionen von Treibhausgasen durch CCU und CCS reduzieren, können Sie eine Förderung beantragen.

Das Förderprogramm besteht aus zwei Teilmodulen:

  • Teilmodul 1: Investitionsvorhaben auf Basis von Art.36 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
  • Teilmodul 2: Innovationsvorhaben im Sinne anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung (AGVO)

Im Teilmodul 1 können Sie:

  • für Investitionen im Bereich Infrastruktur und Speicher eine Förderung von bis zu 25 Millionen Euro pro Projekt erhalten.
  • für andere Investitionen eine Förderung von bis zu 30 Millionen Euro erhalten. Gefördert werden bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten.

In Teilmodul 2 können Sie:

  • für Projekte der industriellen Forschung eine Förderung von bis zu 35 Millionen Euro erhalten,
  • für Vorhaben der experimentellen Entwicklung eine Förderung von bis zu 25 Millionen Euro erhalten,
  • für Durchführbarkeitsstudien eine Förderung von bis zu 8,25 Millionen Euro beantragen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Das Antragsverfahren ist zweistufig.
  • In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizzen bei dem Projektträger ein. Dies ist das Forschungszentrum Jülich GmbH - Projektträger Jülich-PtJ.
  • Bei Konsortien muss ein Unternehmen als Konsortialführer bestimmt werden. Dieses stellt den Dach-Antrag. Jedes Unternehmen des Konsortiums muss ebenfalls einen separaten Antrag einreichen.
  • In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie das elektronische Antragssystem easy-Online.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Fristen

Projektskizzen müssen bis zum 30.11.2024 eingereicht werden.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Konsortien, die Anlagen mit schwer vermeidbaren Emissionen von CO2 planen oder betreiben.

Zusätzlich sind Hochschulen, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Hierbei muss mindestens ein Mitglied des Konsortiums ein Unternehmen sein und einem Sektor mit anderweitig nicht vermeidbaren Emissionen angehören.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
  • Projekte müssen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden.
  • Sie müssen schriftlich bestätigen, dass Sie den gesamten Eigenanteil von zuwendungsfähigen und nicht zuwendungsfähigen Kosten tragen können.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung des BMWK nicht nachgekommen sind.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe c AGVO.
  • Unternehmen, gegen die die Europäische Union Sanktionen verhängt hat.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Projektträger Jülich (PtJ)

52425 Jülich

02461 6196804

www.ptj.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) - Förderung von CCU und CCS von .