Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Förderung zur Dekarbonisierung der Industrie

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Worum es geht

Wenn Sie klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Industrieprojekte, die einen Beitrag zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors und damit verbundener Sektoren in Deutschland leisten.

Sie können eine Förderung für Projekte erhalten, die zur Dekarbonisierung der Industrie beitragen, inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung.

Die Förderung besteht aus 3 Teilmodulen:

  • Teilmodul 1: Förderung von Projekten zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse (AGVO).
  • Teilmodul 2: Förderung von Projekten zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse durch Elektrifizierung oder durch Nutzung von Wasserstoff oder daraus gewonnener Brennstoffe (TCTF).
  • Teilmodul 3: Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten, die anwenderorientierte Technologien für die in den Teilmodulen 1 und 2 beschriebenen Ziele entwickeln (AGVO).
  • Im Teilmodul 1 können Sie eine Förderung von maximal 30.000.000 EUR pro Unternehmen erhalten. Gefördert werden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent, wenn die Projekte zu einer einhundertprozentigen Verringerung der direkten Treibhausgasemissionen führen.

Im Teilmodul 2 können Sie eine Förderung von maximal 200.000.000 EUR pro Unternehmen erhalten:

  • Bei Elektrifizierungsprojekten beträgt die Förderung bis zu 30 Prozent.
  • Bei Projekten zur Umstellung auf Wasserstoff oder Brennstoffe, die aus Wasserstoff gewonnen werden, können Sie eine Förderung von bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen.

Im Teilmodul 3 können Sie

  • für Projekte der industriellen Forschung eine Förderung von maximal 35.000.000 EUR erhalten.
  • für Projekte der experimentellen Entwicklung eine Förderung von bis zu 25.000.000 EUR erhalten.
  • für Durchführbarkeitsstudien eine Förderung von bis zu 8.250.000 EUR beantragen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Das Antragsverfahren ist zweistufig.
  • In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizzen bei dem Projektträger ein. Dies ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI).
  • In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Konsortien, die Anlagen mit schwer vermeidbaren Emissionen von CO2 planen oder betreiben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
  • Ihr Projekt muss auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden.
  • Sie müssen schriftlich bestätigen, dass Sie den gesamten Eigenanteil von zuwendungsfähigen und nicht zuwendungsfähigen Kosten tragen können.
  • Zuwendungsempfänger in Teilmodul 1 und 2 müssen sich verpflichten, die Investitionen nach deren Abschluss mindestens 5 Jahre (3 Jahre bei kleinen und mittleren Unternehmen) in dem betreffenden Gebiet zu erhalten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung des BMWE nicht nachgekommen sind.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe c AGVO.
  • Unternehmen, gegen die die Europäische Union Sanktionen verhängt hat.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

03046 Cottbus

+49 355 47889-101

www.klimaschutz-industrie.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Förderung zur Dekarbonisierung.