Alternative Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen mit Bodenstrom an Flughäfen (Bodenstrom-Richtlinie)

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Worum es geht

Wenn Sie die bodenseitige Ausrüstung von Verkehrsflughäfen mit umweltfreundlichen Bodenstromanlagen erforschen oder in diesem Bereich investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt umweltfreundliche Bodenstromanlagen, für deren Nutzung keine anderweitige rechtliche Verpflichtung besteht.

Gefördert werden Investitionsvorhaben mit stationären und mobilen umweltfreundlichen Bodenstromanlagen zur Versorgung von Luftfahrzeugen (GPUs) an Flughäfen sowie FuEuI-Vorhaben:

  • Bodenstromanlagen: Investitionen in stationäre Bodenstromanlagen sowie in mobile, elektrisch betriebene Ground Power Units (e-GPUs) mit Batterie oder Brennstoffzelle, inklusive deren Lade- oder Betankungsinfrastrukturen.
  • FuEuI-Vorhaben: Einzel- und Verbundvorhaben für die Bodenstromversorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen im Technologiefeld der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie oder für batterieelektrische Lösungen und deren Ladetechnik in den Bereichen „Demonstration“, „Innovation“ und „Marktvorbereitung“ im Sinne einer „experimentellen Entwicklung“.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Investitionsvorhaben maximal EUR 15 Mio.
  • FuEuI-Vorhaben wird der Höchstbetrag begrenzt.
  • Das Antragsverfahren ist für Investitionsvorhaben einstufig und für FuEuI-Vorhaben zweistufig. Für Investitionsvorhaben und für FuEuI-Vorhaben werden Förderaufrufe zu unterschiedlichen Zeitpunkten veröffentlicht.
  • In der 1. Stufe reichen Sie Ihren Antrag bzw. Ihre Projektskizze auf Grundlage von Förderaufrufen zu festgelegten Terminen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind für

Investitionsvorhaben:

natürliche Personen und

juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts.

FuEuI-Vorhaben:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Gebietskörperschaften,

Hochschulen und

außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende müssen eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben.
  • Antragstellende für Investitionsvorhaben müssen Eigentümerin oder Eigentümer der zu fördernden alternativen Systeme zur klima- und umweltfreundlichen Bodenstromversorgung an Flughäfen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland werden.
  • Ihr Vorhaben wird grundsätzlich mit positive Realisierungsaussichten eingeschätzt.
  • Sie haben mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen.
  • Ihre Gesamtfinanzierung des Vorhabens und Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit ist nachweislich gesichert.
  • Sie beginnen mit Ihrem Vorhaben binnen 6 Monaten ab Erlass des Zuwendungsbescheids.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)

26603 Aurich

04941 602774

www.bav.bund.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Alternative Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luf.