Förderung für die Gründung einer Bürgergenossenschaft im Programm „STARKES DORF+“

Hessische Staatskanzlei

Förderart
Zuschuss
Region
Hessen
Fördergeber
Hessische Staatskanzlei

Worum es geht

Planen Sie, gemeinsam mit anderen Engagierten Verantwortung für Ihr Dorf zu übernehmen? Sie können für die Gründung einer gemeinwohlorientierten Bürgergenossenschaft einen Zuschuss erhalten.

Bürgergenossenschaften sind eine ideale Form, um Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie Dorfläden, Treffpunkte oder Mobilitätsangebote nachhaltig zu betreiben. Das Förderprogramm „STARKES DORF+“ unterstützt Ihre Initiative gezielt bei den Gründungskosten.

Sie erhalten einen Zuschuss für Ausgaben, die direkt mit dem Gründungsvorgang zusammenhängen.

Dazu zählen

  • Kosten für die Beratung und Begleitung bei der Erstellung des Businessplans und der Satzung sowie für die Gründungsversammlung,
  • Ausgaben für das notwendige Gründungsgutachten,
  • Kosten für die Eintragung in das Genossenschaftsregister,
  • Ausgaben für Leistungen des Genossenschaftsverbands.
  • Ihr Vorhaben muss dem Gemeinwohl dienen und darf keine reine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen (keine Dividendenzahlung). Alle Bevölkerungsgruppen müssen vom Gründungszweck profitieren können.
  • Für die Gründung einer Bürgergenossenschaft können Sie eine gesonderte Förderung von bis zu 7.500 EUR erhalten. Sie müssen einen Eigenanteil von 10 % erbringen.
  • Diese Förderung ist zusätzlich zur jährlichen Förderhöchstsumme von 15.000 EUR für andere Maßnahmen des Förderprogramms „Starkes Dorf+“ möglich.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag digital über das Portal des Förderprogramms (siehe weiterführende Links).

Die Hessische Staatskanzlei prüft Ihr Vorhaben und die Bestätigung des Genossenschaftsverbands. Bei Bewilligung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.

Sie führen den Gründungsprozess durch (Satzung, Gutachten, Eintragung). Sie können die Mittel innerhalb von 18 Monaten bedarfsgerecht abrufen.

Nach Abschluss reichen Sie den Verwendungsnachweis ein.

Fristen

Nach Ausschöpfung des jährlichen Budgets wird das Antragsportal (siehe weiterführende Links) geschlossen. Eine fixe Frist zur Einreichung der Anträge ist nicht gesetzt, es gilt das Prioritätsprinzip.

Bitte beachten Sie bei der Durchführung Ihres Projektes:

  • Innerhalb von 18 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheids müssen Sie die bewilligten Mittel abrufen.
  • Innerhalb von 18 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheids muss Ihr Projekt abgeschlossen sein.
  • Spätestens 6 Monate nach Projektabschluss reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein.

rechtliche Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • Ziel ist die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft (eG).
  • Der Zweck muss über soziale Belange der Mitglieder hinausgehen und der Allgemeinheit dienen (zum Beispiel Dorfladen, Schwimmbad).
  • Es dürfen keine Dividenden oder Rückvergütungen gezahlt werden.
  • Es darf noch kein Beratungsvertrag mit dem Genossenschaftsverband abgeschlossen sein.
  • Das Projekt muss im ländlichen Raum Hessens wirken.

Bitte beachten Sie:

  • Wirtschaftlich orientierte Genossenschaften (zum Beispiel reine Energiegenossenschaften zur Rendite) sind ausgeschlossen, sofern sie Dividenden zahlen.
  • Kosten für Mitgliederwerbung oder Infoveranstaltungen sind nicht förderfähig.

weitere Informationen

Reichen Sie folgende Unterlagen bei der Antragstellung ein:

  • Angaben zum Projektträger beziehungsweise zur Projektträgerin,
  • Kontoverbindung der Initiative (kein Privatkonto einer Einzelperson),
  • Bestätigung des Genossenschaftsverbands e.V., dass der Abschluss eines Beratungsvertrags beabsichtigt ist,
  • einen Kosten- und Finanzierungsplan.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Hessische Staatskanzlei

65183 Wiesbaden

+49 611 32-114861

staatskanzlei.hessen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung für die Gründung einer Bürgergenossenschaft im Programm „STARKES DORF+.

Verwandte Programme

Was wir im selben Durchgang prüfen würden.

Energie, Umwelt & FlächeZuschussHessenFörderung für die Umsetzung von Kleinprojekten im Programm „STARKES DORF+“Möchten Sie einen öffentlichen Platz in Ihrem Ort attraktiver gestalten oder den Betrieb einer Begegnungsstätte sichern? Das Land Hessen unterstützt Ihr ehrenamtliches Engagement bei der Umsetzung von Kleinprojekten mit einem Zuschuss.Hessische StaatskanzleiEnergie, Umwelt & FlächeZuschussHessenFörderung für Projektbegleitung und Beratung im Programm „STARKES DORF+“Sie engagieren sich in einer Initiative für Ihren ländlichen Ortsteil? Das Land Hessen unterstützt Ihre Planungsphase und fachliche Beratung mit einem Zuschuss.Hessische StaatskanzleiForschung & EntwicklungZuschussbundesweitFörderung im Rahmen der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI)Wenn Sie ein Projekt planen, das zum Klimaschutz in Europa beiträgt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)Energie, Umwelt & FlächeZuschussBaden-WürttembergZuwendungen für Naturparke in Baden-WürttembergDie Förderung trägt dazu bei, die Naturparke Baden-Württembergs als attraktive, naturnahe Erholungslandschaften zu planen, zu pflegen und zu entwickeln. Sie leistet damit einen Beitrag zur Stärkung der ländlichen Räume. Liegt Ihre Kommune, öffentliche Einrichtung, Ihr Unternehmen oder Ihr Verein innerhalb eines Naturparks in Baden-Württemberg und haben Sie eine Projektidee, die zur Stärkung des ländlichen Raums beiträgt, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen durch die Naturparkförderung bezuschusst werden. Die Förderung trägt dazu bei, die Naturparke Baden-Württembergs als attraktive, naturnahe Erholungslandschaften zu planen, zu pflegen und zu entwickeln.Regierungspräsidium FreiburgEnergie, Umwelt & FlächeZuschussHessenFörderung der Dorfentwicklung und DorfmoderationWenn Sie Vorhaben zur zukunftsfähigen Entwicklung von Kommunen im ländlichen Raum umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und HeimatMenschen & QualifizierungZuschussHessenFörderung der gesundheitlichen Versorgung insbesondere in ländlichen RäumenWenn Sie Vorhaben umsetzen, mit denen die gesundheitlichen Versorgungsstrukturen vor allem in ländlichen Gebieten verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Mehr in der Förderdatenbank: Gesundheit & Soziales in Hessen · Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung in Hessen · Regionalförderung in Hessen · Förderprogramme in Hessen · Förderprogramme für Gesundheit & Soziales · Förderprogramme für Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung · Förderprogramme für Regionalförderung