Förderung für Projektbegleitung und Beratung im Programm „STARKES DORF+“

Hessische Staatskanzlei

Förderart
Zuschuss
Region
Hessen
Fördergeber
Hessische Staatskanzlei
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Sie engagieren sich in einer Initiative für Ihren ländlichen Ortsteil? Das Land Hessen unterstützt Ihre Planungsphase und fachliche Beratung mit einem Zuschuss.

Sie möchten mit Ihrer Initiative den Zusammenhalt in Ihrem Dorf stärken oder einen sozialen Ort schaffen. Ihr Projekt muss in einem ländlichen Raum Hessens wirken und dem Gemeinwohl dienen. Das Förderprogramm „STARKES DORF+“ unterstützt Sie gezielt in der Planungsphase Ihres Projekts.

Sie erhalten dabei finanzielle Unterstützung für Coaching und Beratungsleistungen.

Dazu gehören beispielsweise

  • eine Orientierungsberatung in der Ideenphase,
  • eine Prozessbegleitung während der Umsetzung,
  • Fachberatungen und Gutachten, etwa zu Statik, Brandschutz oder Energiefragen,
  • Beratungen bei der Gründung einer Rechtsform,
  • Hilfe beim Abschluss von Nutzungsvereinbarungen.
  • Sie können eine Förderung zwischen 1.000 EUR und 7.500 EUR erhalten. Die Förderung deckt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ab. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 % sowie bürgerschaftliches Engagement einbringen.
  • Eine Kumulierung mit anderen Landesmitteln ist ausgeschlossen, eine zeitgleiche Förderung durch die Kommune ist jedoch erwünscht.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag digital über das Portal des Förderprogramms (siehe weiterführende Links).

Die Hessische Staatskanzlei prüft Ihren Antrag auf Förderfähigkeit und Umsetzbarkeit. Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Sie rufen die Mittel bedarfsgerecht ab.

Nach Abschluss des Projektes reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein.

Fristen

Nach Ausschöpfung des jährlichen Budgets wird das Antragsportal (siehe weiterführende Links) geschlossen. Eine fixe Frist zur Einreichung der Anträge ist nicht gesetzt, es gilt das Prioritätsprinzip.

Bitte beachten Sie bei der Durchführung Ihres Projektes:

  • Der Mittelabruf muss bis zum 30. November des Bewilligungsjahres erfolgen.
  • Der Verwendungsnachweis ist spätestens 6 Monate nach Projektabschluss vorzulegen.
  • Die Maßnahme muss im Jahr der Bewilligung abgeschlossen werden.

rechtliche Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • Die Antragstellung erfolgt durch eine Initiative (zum Beispiel Verein, Stiftung, Genossenschaft).
  • Einzelpersonen oder Ortsbeiräte sind nicht antragsberechtigt.
  • Das Projekt muss in einem ländlichen Raum Hessens wirken (ausgenommen Großstädte und große Mittelstädte).
  • Das Projekt muss gemeinwohlorientiert sein und das soziale Miteinander stärken.
  • Das Projekt muss innerhalb des Haushaltsjahres der Bewilligung abgeschlossen werden.

Bitte beachten Sie:

Bereits begonnene Maßnahmen oder laufende Kosten einer Institution werden nicht gefördert.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Hessische Staatskanzlei

65183 Wiesbaden

+49 611 32-114861

staatskanzlei.hessen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung für Projektbegleitung und Beratung im Programm „STARKES DORF+“ von Bun.

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