Förderung für die Umsetzung von Kleinprojekten im Programm „STARKES DORF+“
Worum es geht
Möchten Sie einen öffentlichen Platz in Ihrem Ort attraktiver gestalten oder den Betrieb einer Begegnungsstätte sichern? Das Land Hessen unterstützt Ihr ehrenamtliches Engagement bei der Umsetzung von Kleinprojekten mit einem Zuschuss.
Sie werden bei der Umsetzung Ihrer Kleinprojekte durch das Förderprogramm „STARKES DORF+“ unterstützt. Sie erhalten Fördermittel für die Gestaltung öffentlicher Orte.
Dazu gehört beispielsweise
- das Aufstellen von Sitzgelegenheiten,
- das Anlegen von Beeten,
- die Installation von Spielgeräten,
- Maßnahmen, die den Betrieb von für alle zugänglichen Gebäuden sichern. Hierzu zählen Renovierungen oder Anschaffungen für Dorfgemeinschaftshäuser, Vereinsheime und ähnliche soziale Treffpunkte.
- Wichtig ist, dass Ihr Projekt dem Gemeinwohl dient und von einer Initiative getragen wird. Alle Menschen im Ort sollen von der Maßnahme profitieren können.
- Sie können eine Förderung zwischen 1.000 EUR und 7.500 EUR erhalten. Die Förderung deckt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ab. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 % sowie bürgerschaftliches Engagement einbringen.
- Das Gesamtvolumen des Kleinprojekts darf 15.000 EUR nicht übersteigen.
- Eine Kumulierung mit anderen Landesmitteln ist ausgeschlossen, eine ergänzende Förderung durch die Kommune ist jedoch erwünscht.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag digital über das Portal des Förderprogramms (siehe weiterführende Links).
Die Hessische Staatskanzlei prüft Ihren Antrag auf Förderfähigkeit und Vollständigkeit. Sie erhalten einen Zuwendungsbescheid, wenn Ihr Antrag bewilligt wird. Sie rufen die Mittel bedarfsgerecht ab (Teilauszahlungen möglich).
Sie setzen das Projekt um und schließen es im Bewilligungsjahr ab. Nach Abschluss reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein.
Fristen
Nach Ausschöpfung des jährlichen Budgets wird das Antragsportal (siehe weiterführende Links) geschlossen. Eine fixe Frist zur Einreichung der Anträge ist nicht gesetzt, es gilt das Prioritätsprinzip.
Bitte beachten Sie bei der Durchführung Ihres Projektes:
- Der Mittelabruf muss bis zum 30. November des Bewilligungsjahres erfolgen.
- Der Verwendungsnachweis ist spätestens 6 Monate nach Projektabschluss vorzulegen.
- Die Maßnahme muss im Jahr der Bewilligung abgeschlossen werden.
rechtliche Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
- Die Antragstellung erfolgt durch eine Initiative (zum Beispiel Verein, Stiftung, Genossenschaft).
- Einzelpersonen oder Ortsbeiräte sind nicht antragsberechtigt.
- Das Projekt muss in einem ländlichen Raum Hessens wirken (ausgenommen Großstädte und große Mittelstädte).
- Das Projekt muss gemeinwohlorientiert sein und das soziale Miteinander stärken.
- Das Projekt muss innerhalb des Haushaltsjahres der Bewilligung abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie:
Laufende Kosten, Personalstellen oder bereits begonnene Maßnahmen werden nicht gefördert.
weitere Informationen
Reichen Sie folgende Unterlagen bei der Antragstellung ein:
Angaben zum Projektträger beziehungsweise zur Projektträgerin
Kontoverbindung der Initiative (kein Privatkonto einer Einzelperson)
Aussagekräftige Projektbeschreibung
Kosten- und Finanzierungsplan
Behördliche Genehmigungen (zum Beispiel Nutzungsvereinbarung für kommunale Gebäude).
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung für die Umsetzung von Kleinprojekten im Programm „STARKES DORF+“ von B.