Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Gründungsrichtlinie

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Worum es geht

Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Der Freistaat Thüringen fördert Ihr Gründungsvorhaben und Ihre Unternehmensnachfolge als kleines oder mittleres gewerbliches, sozialwirtschaftliches und freiberufliches Unternehmen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Intensivberatungen für Existenzgründungen und Nachfolgen durch selbstständige Unternehmensberaterinnen und -berater,
  • Existenzgründungspässe,
  • Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnne und Gründer einschließlich innovativer Kleinstunternehmen sowie innovativer kleiner und mittlerer Unternehmen sowie
  • Gründungsprämien zur Existenzsicherung in der Vorgründungsphase.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Intensivberatungen 80 Prozent des Standardeinheitskostensatzes. Dieser entspricht EUR 865,00 pro Tagwerk für die Beratung einschließlich der Dienstleistungen der Qualitätssicherung. Es werden maximal 20 Tagwerke zu 8 Stunden pro Beratungsfall gefördert,
  • bei Existenzgründungspässen 90 Prozent des Standardeinheitskostensatzes, jedoch maximal EUR 1.580 bei Existenzgründungen und maximal EUR 2.210 bei Unternehmensnachfolgen,
  • für die Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für normalerweise 48 Monate,
  • im Rahmen der Gründungsprämie je nach Qualifikation der Antragstellenden entsprechend der Stufen des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) EUR 2.500 bis EUR 3.500 pro Monat für 6 bis maximal 12 Monate.
  • Richten Sie Ihren Antrag für Intensivberatungen und Existenzgründungspässen bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das TAB-Online-Portal an die Thüringer Aufbaubank (TAB).
  • Reichen Sie Ihren Antrag für die Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten im Rahmen eines Konzeptauswahlverfahrens zu bestimmten Stichtagen bei der TAB ein. Darüber hinaus können Sie auch Gründungsprämien nur zu bestimmten Stichtagen einreichen. Die Stichtage werden auf der Homepage der TAB veröffentlicht.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind für

  • Intensivberatungen und Existenzgründungspässe: natürliche Personen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und noch nicht wirtschaftlich selbstständig tätig sind;
  • die Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten: juristische Personen des privaten Rechts, Thüringer Kammern, Verbände der Thüringer Wirtschaft oder andere geeignete Einrichtungen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen;
  • Gründungsprämien: natürliche Personen mit einem konkreten Gründungsvorhaben, die noch nicht wirtschaftlich selbstständig tätig sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihre Intensivberatung von einer selbstständigen Unternehmensberaterin, einem selbstständigen Unternehmenberater oder einem Beratungsunternehmen durchführen lassen.
  • Für die Förderung im Rahmen eines Existenzgründungspasses müssen Sie ein Unternehmen gründen oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen. Die Grundlage dazu muss eine Geschäftsidee oder Nachfolgeregelung sein. Eine fachkundige Stelle erstellt einen individuellen Betreuungsplan für Sie.
  • Sie können eine Gründungsprämie erhalten, wenn Sie ein innovationsbasiertes Gründungsvorhaben planen. Sie dürfen dann normalerweise keine andere selbstständige oder sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Thüringer Aufbaubank (TAB)

99084 Erfurt

+49 361 7447-0

www.aufbaubank.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – G.