Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

Förderart
Zuschuss
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie als Handwerkskammer, Industrie- oder Handelskammer in Niedersachsen Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren in Unternehmen einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen fördert den Einsatz von Moderatorinnen und Moderatoren im Unternehmensnachfolgeprozess.

Die Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren haben die folgenden Aufgaben:

  • aktive Ansprache, Sensibilisierung und Akquisition von an Übernahmen interessierten Personen,
  • Erst- und Aufschlussberatung für potenzielle Übernehmerinnen und Übernehmer zu Chancen und Herausforderungen einer Unternehmensnachfolge,
  • Wissensvermittlung für potenzielle Übernehmerinnen und Übernehmer, zum Beispiel durch Bereitstellung entsprechender digitaler Angebote und Durchführung von Veranstaltungen zu allgemeinen nachfolgerelevanten Schwerpunktthemen,
  • Vermittlung von Kontakten zwischen Personen, die zu einer Übergabe bereit sind, mit Personen, die an der Übernahme eines Unternehmens interessiert sind, sowie eine Erst- und Aufschlussberatung zu Übernahmeprozessen insbesondere von KMU.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Projektlaufzeit beträgt normalerweise bis zu 3 Jahre.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme elektronisch über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern mit Sitz in Niedersachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Die Betriebsstätte des zu beratenden Unternehmens und der Ort der Durchführung müssen innerhalb der Programmgebiete (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) liegen.

Folgende Zielgruppen müssen Sie vor allem ansprechen, dabei sind Personen mit Migrationshintergrund und Frauen zu berücksichtigen:

  • Berufserfahrene mit Interesse an Selbstständigkeit,
  • an einer unternehmerischen Selbstständigkeit interessierte Führungskräfte aus KMU und Großunternehmen,
  • Soloselbstständige,
  • Absolventinnen und Absolventen von Aufstiegsfortbildungen, zum Beispiel Fachwirtinnen und Fachwirte oder Meisterinnen und Meister,
  • Hochschulabsolventinnen und -absolventen.
  • Sie und gegebenenfalls Ihre Kooperationspartnerinnen und -partner müssen Ihre fachliche und administrative Kompetenz zur Durchführung des Projektes nachweisen.
  • Sie müssen ein schlüssiges Gesamtkonzept sowie ein Konzept für Öffentlichkeitsarbeit vorlegen.
  • Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
  • Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

30177 Hannover

0511 30031522

www.nbank.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren von Bundesministeri.

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