Chancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann, der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Gleichstellung von Frau und Mann,
  • Vorhaben kommunaler Gleichstellungsbeauftragter,
  • Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum,
  • Gleichstellung in Bezug auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt,
  • kategorienübergreifende Antidiskriminierungsarbeit,
  • Schutzeinrichtungen,

Beratungs-, Interventions- und Koordinierungsstellen sowie

  • Modellvorhaben.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang Ihres Vorhabens.
  • Richten Sie Ihre Anträge für Vorhaben im Bereich der Gleichstellung bitte an die Landesdirektion Sachsen.
  • Richten Sie Ihre Anträge für Projekte und Einrichtungen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt und zur Bekämpfung des Menschenhandels bitte an den Kommunalen Sozialverband Sachsen.
  • Je nach Vorhaben gelten unterschiedliche Antragstermine.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme

  • gemeinnützige Vereine und andere juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts,
  • Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise,
  • die Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen,
  • die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die ihnen angeschlossenen Vereinigungen und andere rechtsfähige Vereinigungen,
  • wissenschaftliche (Forschungs-)Einrichtungen,
  • Frauen, die ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt im Freistaat Sachsen haben und im ländlichen Raum ein Einzelunternehmen aufbauen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Bei Gleichstellungsvorhaben und Vorhaben zur Förderung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt müssen Sie mindestens eine Fachkraft einsetzen, die über einen Fachhochschulabschluss oder einen vergleichbaren oder höheren Abschluss verfügt.
  • Für Unternehmensgründungen von Frauen erhalten Sie nur im ländlichen Raum eine Förderung. Der Sitz Ihrer Ausgründung muss, der Schwerpunkt Ihrer Geschäftstätigkeit soll im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen liegen. Sie dürfen insgesamt maximal EUR 20.000 investieren.
  • Für Ihre Vorhaben als kommunale Gleichstellungsbeauftragte erhalten Sie eine Förderung, wenn mindestens in gleicher Höhe Mittel in dem maßgeblichen Haushaltsplan eingestellt sind.
  • Je nach Programmbereich müssen Sie weitere Voraussetzungen beachten.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesdirektion Sachsen

01099 Dresden

0351 8253120

www.lds.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Chancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt von Bundesminist.