Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Nordrhein-Westfalen
- Bereich
- Gesundheit & Soziales
- Stand
- 21.02.2026
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit planen und Menschen auf dem Weg aus der Obdachlosigkeit begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Projekten und Konzepten zur Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe im Rahmen folgender Handlungsfelder:
- konsequente Prävention drohender Wohnungslosigkeit,
- Reduzierung bereits bestehender Wohnungslosigkeit durch schnelle Reintegration von Wohnungslosen in reguläre Mietverhältnisse und
- weiterer Ausbau bedarfsgerechter wohnbegleitender Hilfen.
Die Förderung erhalten Sie für Projekte mit folgenden Förderschwerpunkten:
- Prävention,
- Wohnungsbeschaffung,
- wohnbegleitende Hilfen,
experimentelle Ansätze sowie
- Beratungsprojekte.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Laufzeit der Projekte von normalerweise 2, maximal jedoch 3 Jahren.
- Die Gesamtkosten von Beratungen dürfen maximal EUR 16.000 betragen.
- Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.000, bei kommunalen Trägern EUR 12.500.
- Ihren Antrag stellen Sie im jeweiligen Haushaltsjahr bis spätestens zum 31.1. beziehungsweise 31.7. beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Kommunen,
Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie
private Träger von Wohnungsnotfallhilfeprojekten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Projekt muss auf vorhandene Angebote oder Strukturen aufbauen und eine gesicherte Prognose bieten, die Förderung zu überdauern.
- Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent, als kommunaler Träger von 20 Prozent erbringen.
- Bei Präventionsmaßnahmen müssen Sie eine genaue Analyse der bestehenden Hilfestrukturen und konkrete Angaben zu den geplanten Schritten für eine Optimierung der Prävention von Wohnungslosigkeit vorlegen.
- Bei Wohnungsbeschaffungsmaßnahmen müssen Sie konkrete Planungen vorlegen, wie viel Wohnraum für wie viele Personen in welchem Zeitraum erschlossen und wie er langfristig gesichert werden soll.
- Zur Förderung von wohnbegleitenden Hilfen müssen Sie ein schlüssiges Umsetzungskonzept vorlegen, das auch die Bedarfslagen der Zielgruppe und die Notwendigkeit der Projektkoordination umfasst.
- Bei innovativen Projekten der Wohnungsnotfallhilfe müssen Sie über ausgewiesene Erfahrungen verfügen, ein auf die örtliche Situation bezogenes Konzept vorlegen und die Integration in das bestehende Hilfesystem sicherstellen.
- Die Förderung von Beratungsmaßnahmen erfolgt nur für fachlich ausgewiesene Institute.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
40219 Düsseldorf
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ von Bundesministerium für Wirtscha.
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