Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderart
Zuschuss
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie in Ihren Selbsthilfe-Kontaktstellen Fachkräfte einstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie, wenn Sie Selbsthilfe-Kontaktstellen einrichten und unterhalten.

Sie erhalten die Förderung für die Beschäftigung von Fachkräften und Personen, die im Sekretariat arbeiten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 15.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 1.10. für das folgende Kalenderjahr, als neue Selbsthilfe-Kontaktstelle spätestens 3 Monate vor dem beantragten Förderbeginn an die zuständige Bezirksregierung. Die untere Gesundheitsbehörde erhält eine Kopie des Antrags.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind freie gemeinnützige Träger, die einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angehören, sowie Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Selbsthilfe-Kontaktstellen müssen

  • Einzelpersonen über Selbsthilfegruppen informieren, in bestehende Gruppen vermitteln oder Einzelpersonen helfen, neue Selbsthilfegruppen aufzubauen,
  • bestehende Selbsthilfegruppen beraten und die Vernetzung sowie den Erfahrungsaustausch vor allem kleiner und wenig formalisierter Selbsthilfegruppen vermitteln und organisieren,
  • mindestens 2 Personen beschäftigen, von denen mindestens eine hauptamtliche Fachkraft mit normalerweise Fachhochschul- oder Hochschulabschluss (Vollzeitstelle) und eine Sekretariatskraft (mindestens halbe Vollzeitstelle) ausschließlich die Arbeiten in der Kontaktstelle durchführen,
  • über eigenständige, öffentlich zugängliche Räume verfügen, die als Selbsthilfe-Kontaktstellen gekennzeichnet sind, festgelegte Öffnungszeiten und einen eigenständigen Telefonanschluss haben,
  • in der Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfe-Kontaktstellen in Nordrhein-Westfalen mitarbeiten.
  • Pro Kreis und kreisfreier Stadt kann nur eine Selbsthilfe-Kontaktstelle gefördert werden.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

www.im.nrw/ministerium/behoerden-einrichtungen

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen von Bundesministerium für Wirtschaft un.

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