Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Inklusionsscheck“

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen, mit denen inklusive Prozesse gefördert werden.

Die Förderung erhalten Sie für

  • Veranstaltungen,
  • Publikationen,
  • Ausstellungen,
  • Aktivitäten im Kontext von Digitalisierung,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Fortbildungen,
  • Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt 2.000 EUR je Maßnahme.
  • Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres über das Online-Förderportal ein, welches Sie über die Informationsseite des Inklusionsschecks erreichen (siehe weiterführende Links). Der Antrag muss eine kurze Beschreibung der Maßnahme und eine Aufstellung der berechneten förderfähigen Ausgaben enthalten.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Vorhaben in Nordrhein-Westfalen durchführen und es bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres abgeschlossen haben.
  • Bei Ihren Aufwendungen muss es sich um Sachausgaben handeln, die durch die beantragten Maßnahmen verursacht werden.
  • Sie dürfen keine andere öffentliche Förderung in Anspruch nehmen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bezirksregierung Düsseldorf

40474 Düsseldorf

+49 211 475-0

www.brd.nrw.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Inklusionsscheck“ von Bundesminis.