Förderung der Ausbildung für die Familienpflege

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderart
Zuschuss
Stand
21.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie Ausbildungsplätze in der Familienpflege anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Ausbildung für die Familienpflege in staatlich anerkannten Fachseminaren.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Bei Ausbildungen in Vollzeit erhalten Sie je Schülerin oder Schüler eine Pauschale von monatlich EUR 380,00. Bei Ausbildungen in Teilzeit erhalten Sie eine anteilige Förderung.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die zuständige Bezirksregierung.

Sie müssen folgende Antragsfristen beachten:

  • 1.11. des dem Ausbildungsbeginn vorhergehenden Jahres für alle laufenden Ausbildungen und für Ausbildungen, die in der 1. Hälfte des jeweiligen Jahres beginnen,
  • 1.6. des laufenden Jahres für Ausbildungen, die in der 2. Hälfte des Jahres beginnen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Träger von staatlich anerkannten Fachseminaren für Familienpflege mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Zahl der Auszubildenden beträgt maximal 28 pro Kurs, es können maximal 25 Schülerinnen und Schüler pro Kurs gefördert werden.
  • Die Auszubildenden leisten ihre praktische Ausbildung bei einer Einrichtung in Nordrhein-Westfalen ab.
  • Sie erheben weder ein ergänzendes Schulgeld, noch wird die Ausbildung aufgrund anderer Bestimmungen gefördert.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

www.im.nrw/ministerium/behoerden-einrichtungen

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Ausbildung für die Familienpflege von Bundesministerium für Wirtsc.

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