Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität)

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderart
Zuschuss
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben umsetzen wollen, die dazu beitragen, die Mobilität in Nordrhein-Westfalen neu aufzustellen und nachhaltig auf die Zukunft auszurichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie teilweise mit Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm NRW bei der Umsetzung von Maßnahmenpaketen aus nachhaltigen urbanen kommunalen oder regionalen Mobilitätsplänen, um die Mobilitätswende in Nordrhein-Westfalen voranzubringen und die Umsetzung des Green Deals in Nordrhein-Westfalen zu beschleunigen.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmenpakete, die mindestens 2 der folgenden Maßnahmen enthalten und sich auf denselben Wirkungskreis beziehen:

  • Neugestaltung und Umverteilung städtischer Flächen und Infrastrukturen,
  • nahtlose und optimierte Wege,
  • innovative nachhaltige Mobilität und Logistik,
  • Begleitmaßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums und zur optimierten Nutzung von Fläche und Infrastruktur sowie
  • im Zusammenhang mit einem geförderten investiven Vorhaben anfallende Ausgaben für vorbereitende und begleitende Maßnahmen und der Maßnahme direkt zurechenbares Projektmanagement.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Nothaushaltskommunen einschließlich überschuldeter Kommunen und Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept 90 Prozent, maximal aber EUR 10 Millionen.
  • Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 100.000. Kommen Mittel aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 zum Einsatz, müssen die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mehr als EUR 200.000 je Gesamtvorhaben betragen.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die zuständige Bezirksregierung. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich.
  • Ihren Antrag auf Förderung mit Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm können Sie auch über das EFRE-Online-Portal einreichen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Gemeinden und Gemeindeverbände,
  • kommunale Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts, wenn den beteiligten Gemeinden oder Gemeindeverbänden alleine oder zusammen mehr als 50 Prozent der Anteile gehören, und
  • bei Verbundvorhaben auch Forschungs- und Bildungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, Vereine, Stiftungen und Kammern.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Mobilitätspläne, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Formulierung von Leitbild, Zielen und Maßnahmen,
  • Gewährleistung der Einbindung der betroffenen Akteurinnen und Akteure durch Beteiligungsverfahren,
  • Erläuterung möglicher maßnahmenbezogener Umsetzungsinstrumente,
  • oder bereits eine Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement erhalten haben.
  • Es muss ein Beschluss der für die Verkehrsplanung zuständigen politischen Gremien über Ihren Mobilitätsplan vorliegen, der bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre ist und dessen Ausrichtung den Leitzielen dieser Richtlinie entspricht.
  • Bei der Durchführung der Maßnahmen müssen Sie die entsprechenden Regelwerke und Standards der Bundes- und Landesebene einhalten.
  • Beachten Sie bitte, dass bei Förderung von Vorhaben aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 die zu fördernden Vorhaben die vom EFRE/JTF-Begleitausschuss NRW aufgestellten Auswahlkriterien erfüllen müssen.
  • Beteilgte eines Verbundvorhabens regeln ihre Zusammenarbeit in einem Kooperationsvertrag.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

www.im.nrw/ministerium/behoerden-einrichtungen

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi .

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