Förderung aus der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Worum es geht

Wenn Sie Investitionen in den Bereichen Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen planen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Funds – JTF) bei nachhaltigen und zukunftsweisenden Investitionen im Land.

Die Schwerpunkte der Förderung in der Förderperiode 2021 bis 2027 liegen auf folgenden Prioritäten:

  • EFRE.NRW: innovatives NRW, mittelstandsfreundliches NRW, nachhaltiges NRW, mobiles NRW und lebenswertes NRW sowie
  • JTF.NRW: zukunftsfähige Kohleregionen mit einem gerechten Übergang im nördlichen Ruhrgebiet und im Rheinischen Revier in Nordrhein-Westfalen.
  • Programmgebiet des EFRE.NRW ist das Land Nordrhein-Westfalen, Programmgebiet des JTF.NRW sind
  • im Rheinischen Revier die StädteRegion Aachen, die kreisfreie Stadt Mönchengladbach, die Kreise Düren und Heinsberg, der Rhein-Erft-Kreis und der Rhein-Kreis Neuss sowie
  • im nördlichen Ruhrgebiet die kreisfreie Stadt Bottrop und die kreisangehörigen Städte Dorsten, Gladbeck und Marl.
  • Sie erhalten die Förderung auf der Grundlage von spezifischen Förderbekanntmachungen, Wettbewerbs- und Projektaufrufen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme. Der Anteil der europäischen Mittel beträgt
  • bei Vorhaben des EFRE.NRW, die außerhalb des Regierungsbezirks Münster durchgeführt werden, höchstens 40 Prozent,
  • bei Vorhaben des EFRE.NRW, die im Regierungsbezirk Münster durchgeführt werden, höchstens 50 Prozent und

bei Vorhaben des JTF.NRW höchstens 50 Prozent

  • der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Ihren Antrag richten Sie bitte zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Terminen an den dort genannten Ansprechpartner. Zuständige Verwaltungsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Fristen

Aktuelle Fristen zu spezifischen Förderbekanntmachungen, Wettbewerbs- und Projektaufrufen finden Sie im Internet auf der Webseite des MWIKE zur EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW.

rechtliche Voraussetzungen

Die Antragsberechtigung ergibt sich aus den jeweiligen Förderaufrufen. Zielgruppen sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Kommunen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Vorhaben, für die Sie die Förderung beantragen, müssen die klima- und umweltpolitischen Standards und Prioritäten der Europäischen Union beachten, mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und dem Pariser Klimaschutzübereinkommen im Einklang stehen sowie keine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele der Europäischen Union verursachen.
  • Sie müssen Infrastrukturvorhaben so errichten, dass sie durch mögliche langfristige Auswirkungen des Klimawandels nicht gefährdet werden, dass der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ beachtet wird und dass die von dem Vorhaben verursachten Treibhausgasemissionen mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 in Einklang stehen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichern.
  • Beachten Sie, dass bei Verbundvorhaben die Beteiligten jeweils ein eigenes Teilvorhaben bilden. Die Koordination des Vorhabens erfolgt durch eine oder einen Beteiligten.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

40213 Düsseldorf

+49 211 61772-0

www.wirtschaft.nrw/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung aus der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW von Bundesministerium für Wirtsc.