Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Infrastrukturrichtlinie

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Worum es geht

Wenn Sie Infrastrukturvorhaben umsetzen wollen, die der Sicherung und Schaffung von Beschäftigung und Einkommen, dem Ausgleich von Standortnachteilen und der Beschleunigung von Transformationsprozessen hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beim Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur und der Tourismusinfrastruktur sowie bei sonstigen Maßnahmen zur Behebung von Strukturproblemen.

Sie bekommen die Förderung vor allem für

  • Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten,
  • Anbindung von Gewerbebetrieben,
  • die Geländeerschließung für den Tourismus sowie die Errichtung und Erweiterung öffentlicher Basiseinrichtungen der Tourismusinfrastruktur (nach erfolgreichem Scoring),
  • Errichtung oder Ausbau von Gewerbezentren,
  • Errichtung, Ausbau und beziehungsweise oder die Ausstattung von Einrichtungen der beruflichen Bildung,
  • Errichtung, Ersatz oder Modernisierung von Hafeninfrastrukturen in Binnenhäfen,
  • Errichtung und Ausbau von Forschungsinfrastruktur,
  • Planungs- und Beratungsleistungen (mit Ausnahme der Erstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen),
  • Erstellung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte,
  • zeitlich befristete Vorhaben des Regionalmanagements,
  • weitere Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit einschließlich regionaler Daseinsvorsorge (befristet bis zum 31.12.2026).
  • Maßnahmen, deren Trägerstruktur interkommunal organisiert ist und/oder deren Finanzierung unter Beteiligung von privatem Kapital erfolgt, werden vorrangig gefördert.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • normalerweise 60 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • für den Bau oder Ausbau von Forschungsinfrastrukturen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn die Forschungsinfrastruktur wirtschaftlich genutzt wird, und bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn die Forschungsinfrastruktur nichtwirtschaftlich genutzt wird und die Investition der Umsetzung der regionalen Innovationsstrategie dient,
  • für Planungs- und Beratungsleistungen, für integrierte regionale Entwicklungskonzepte und für Regionalmanagement bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie
  • für Regionalbudgets bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Träger der Maßnahmen, vor allem

  • Gemeinden,
  • Gemeindeverbände,
  • juristische und natürliche Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, sowie
  • unter bestimmten Voraussetzungen Träger der beruflichen Ausbildung, Hochschulen und Kooperationen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Als Träger der Infrastrukturmaßnahme müssen Sie über die benötigten Grundstücks- oder Gebäudeflächen verfügen können.
  • Industrie- und Gewerbegebiete, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen mit den landespolitischen Zielen der Förderung von Wirtschaftsflächen vereinbar sein.
  • Planen Sie Flächenerschließungsvorhaben, muss ein regional ein belegbarer, unabweisbarer Bedarf zur Entwicklung von Gewerbe-, Industrie- oder Tourismusflächen bestehen.
  • Erschließungsanlagen, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen öffentlich gewidmet werden.
  • Geförderte Einrichtungen der Infrastruktur müssen einen diskriminierungsfreien Nutzerzugang ermöglichen.
  • Übersteigt Ihre Maßnahme ein Investitionsvolumen von EUR 10 Millionen, müssen Sie als Träger eine Kosten-Nutzen-Analyse einreichen.
  • Ihre Maßnahmen müssen innerhalb von 6 Monaten nach Erteilung des Zuwendungsbescheids begonnen und innerhalb von 36 Monaten beendet sein.
  • Für investive Maßnahmen beträgt die Zweckbindungsdauer 15 Jahre, grundätzlich beträgt die Zweckbindungsfrist mindestens 5 Jahre.
  • Mit der Durchführung des Vorhabens dürfen Sie vor Bewilligung nicht beginnen.
  • Als Träger der Maßnahme haben Sie sich angemessen an der Finanzierung zu beteiligen.
  • Beachten Sie bitte außerdem die Regelungen des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in der jeweils gültigen Fassung.
  • Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung nicht nachgekommen sind.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

www.im.nrw/ministerium/behoerden-einrichtungen

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Infrastrukturrichtlinie von Bundesmin.