Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM)

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderart
Zuschuss
Stand
09.04.2026

Worum es geht

Sie können eine Förderung für Vorhaben zur Verbesserung des Mobilitätssystems und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Nordrhein-Westfalen beantragen. Adressaten sind primär Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise. Förderfähig sind nachhaltige Mobilitätspläne, Digitalisierungsmaßnahmen, Mobilstationen, Mobilitätsmanagement, Sharing-Dienste und nachhaltige Logistik.

Sie können eine Förderung für Vorhaben erhalten, die das Mobilitätssystem effizienter gestalten oder die Verkehrssicherheit in Nordrhein-Westfalen erhöhen. Das Land unterstützt Sie dabei, Mobilitätsangebote nutzerfreundlicher zu machen und Infrastrukturen besser auszulasten.

Sie können die Förderung für folgende Bereiche beantragen:

  • Erstellung oder Erweiterung nachhaltiger urbaner Mobilitätspläne.
  • Maßnahmen zur Digitalisierung und Vernetzung des Verkehrssystems, wie beispielsweise Sensorik oder Applikationen.
  • Errichtung und Erweiterung von Mobilstationen.
  • Maßnahmen des betrieblichen, schulischen und sonstigen Mobilitätsmanagements.
  • Einführung von stationsbasierten Carsharing- und Zweirad-Sharing-Diensten.
  • Machbarkeitsstudien, Softwarelösungen und anbieterübergreifende Ladebereiche für eine nachhaltige urbane Logistik.
  • Sie erhalten die Zuwendung als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung. Diese beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Zweirad-Sharing-Dienste sinkt der Fördersatz nach dem ersten Jahr ab. Für die einzelnen Vorhaben gelten jeweils festgelegte Höchstbeträge.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30. Juni eines Jahres für das folgende Jahr bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung ein.

rechtliche Voraussetzungen

Sie müssen für eine Förderung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie legen im Antrag dar, dass Ihr Vorhaben das Mobilitätssystem verbessert oder die Verkehrssicherheit erhöht.
  • Bei baulichen Anlagen: Sie halten beim Bau die allgemein anerkannten Regeln der Technik ein.
  • Bei baulichen Anlagen: Sie verfügen über ein uneingeschränktes Baurecht.
  • Bei baulichen Anlagen: Sie haben den erforderlichen Grunderwerb gesichert.
  • Bei Digitalisierungsmaßnahmen: Sie legen eine positive Stellungnahme des Kompetenzcenters Digitalisierung vor.
  • Bei Vorhaben des Mobilitätsmanagements: Sie weisen nach, dass Sie das Zukunftsnetz Mobilität NRW vorab informiert haben.
  • Bei betrieblichem Mobilitätsmanagement privater Unternehmen: Sie informieren stattdessen das Netzwerkbüro Betriebliche Mobilität NRW.
  • Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten, wenn Ihr Vorhaben bereits nach anderen Richtlinien förderfähig ist. Dazu zählen zum Beispiel die Förderrichtlinien Nahmobilität und die Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau des Landes Nordrhein-Westfalen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.04.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

www.im.nrw/ministerium/behoerden-einrichtungen

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM) von B.

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