Landes-Technologieförderung – A – HORIZON-Prämie
Worum es geht
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in Sachsen eine Förderung im Horizon-Europa-Programm beantragen wollen, können Sie für die Antragsphase, die Etablierung des Projektmanagements und des -controllings sowie für eine Analyse bei Ablehnung der Förderung unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie finanziell bei der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Die sogenannte HORIZON-Prämie soll Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) an die Beantragung und Durchführung von Projekten des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation HORIZONT EUROPA heranführen.
Sie erhalten die Förderung für die Inanspruchnahme externer Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer angestrebten Beteiligung am EU-Forschungsprogramm. Inhalte der Dienstleistung können sein:
- Vorbereitung, Entwicklung, Gestaltung und Begleitung von Horizont-Europa-Anträgen (Initialphase),
- Etablierung von Projektmanagement und -controlling bei Ausübung der Koordinatorfunktion (Startphase) sowie die
- Bewertung der Ablehnungsgründe bei erfolglosen Horizont-Europa-Anträgen (Analyse).
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch
- EUR 5.000 in der Initialphase und EUR 10.000, wenn Sie als Antragsteller die Koordinatorenfunktion ausüben,
zusätzlich EUR 15.000 in der Startphase bei Koordinatorenfunktion und
- EUR 1.000 für die Analyse bei erfolglosem Antrag.
- Sie können die Förderung höchstens 3-mal pro Unternehmen während der Laufzeit von Horizont Europa erhalten.
- Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Durchführung und Koordinierung der Beratungsleistungen müssen im Freistaat Sachsen erfolgen.
- Als Berater kommen private Anbieter, Kammern, Hochschulen und Forschungseinrichtungen infrage. Sie müssen die Kompetenz des Dienstleisters auf dem Gebiet der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung nachweisen.
- Ihr Antrag muss nach Einschätzung des Dienstleisters das Potenzial besitzen, die für den betreffenden Aufruf geforderten Qualitätsschwellenwerte zu erreichen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Landes-Technologieförderung – A – HORIZON-Prämie von Bundesministerium für Wirts.
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