Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie)

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Worum es geht

Wenn Sie einzelbetriebliche und überbetriebliche Vorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen fördert einzelbetriebliche und überbetriebliche Vorhaben mit dem Ziel, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu verbessern.

Sie erhalten die Mittelstandsförderung auf Grundlage der folgenden Einzelprogramme:

  • Kurzberatung,
  • Betriebsberatung/Coaching,
  • Umweltmanagement,
  • Markteinführung innovativer Produkte,
  • Projekte mit Modellcharakter.
  • Sie erhalten die Förderung normalerweise als Zuschuss. Davon ausgenommen ist der Bereich Markteinführung innovativer Produkte; hier können Sie ein Darlehen erhalten.
  • Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens.
  • Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die SAB. Dort reichen Sie bitte auch Ihre Anträge ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Der Kreis der Antragsberechtigten, die teilweise als Projektträger fungieren, ist in den jeweiligen Einzelrichtlinien definiert.

Begünstigt sind in den meisten Fällen kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (gemäß KMU-Definition) sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Für Umweltmanagement-Maßnahmen sind auch kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen antragsberechtigt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Zwischen der Erbringerin und dem Erbringer der geförderten Leistung und Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller oder Endbegünstigter oder Endbegünstigtem darf keine persönliche oder wirtschaftliche Verflechtung bestehen.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen normalerweise mindestens EUR 5.000 betragen.
  • Die weiteren Voraussetzungen werden in den jeweiligen Einzelprogrammen dargestellt. Darüber hinaus müssen Sie bei Vorhaben, die aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) oder aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert werden, die Bestimmungen der jeweiligen Rahmenrichtlinie einhalten.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Beihilferechts der Europäischen Union sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

01069 Dresden

+49 351 4910-0

www.sab.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie) von Bundesministerium für Wirtsch.