Landes-Technologieförderung – Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der technologischen Leistungsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen fördert Ihre Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Wirtschaft, um den Technologietransfer im Land zu intensivieren und die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen zu stärken.

Sie erhalten die Förderung in folgenden Bereichen:

  • HORIZON-Prämie,
  • Enterprise Europe Network SACHSEN,
  • Patentinformationszentren (PIZ),
  • Patentverwertung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen,
  • Innovations- und technologiepolitisch bedeutsame Veranstaltungen,
  • Sonstige innovationsunterstützende Maßnahmen,
  • Investitionen gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss

  • Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens ab.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen,
  • Industrieforschungseinrichtungen, Verbände,

freie Ingenieurinnen und Ingenieure sowie

  • sonstige Organisationen der Wirtschaft in Sachsen.
  • Die Voraussetzungen für die Förderung richten sich nach Ihrem konkreten Vorhaben.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

01069 Dresden

0351 49100

www.sab.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Landes-Technologieförderung – Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der technolog.