Landes-Technologieförderung – E – Innovations- und technologiepolitisch bedeutsame Veranstaltungen
Worum es geht
Wenn Sie Veranstaltungen durchführen, um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft.
Sie erhalten die Förderung für die Vorbereitung und Durchführung von
- Veranstaltungen in Sachsen mit dem Ziel der Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft sowie
- Veranstaltungen in Sachsen, die den sächsischen Unternehmen den Zugang zu nationalen und internationalen Kapitalgebern erleichtern und nationale und internationale Kapitalgeber auf den Freistaat Sachsen aufmerksam machen.
- Als Veranstaltungsformate kommen Workshops, Kooperationsforen, internationale Fachkongresse, mehrtägige Fachsymposien und andere geeignete Veranstaltungen in Frage.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 60.000 pro Veranstaltung.
- Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der 1. Verfahrensstufe können Sie laufend Projektskizzen einreichen. Werden diese positiv bewertet, werden Sie von der Bewilligungsstelle aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Richten Sie diesen Antrag bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen,
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Industrieforschungseinrichtungen, Verbände oder
- sonstige Organisationen der Wirtschaft.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Veranstaltungen im Freistaat Sachsen durchführen.
- Sie müssen sich verpflichten, den Zuschussbedarf durch eigene Einnahmen wie Teilnahmegebühren oder Sponsoring zu reduzieren.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Landes-Technologieförderung – E – Innovations- und technologiepolitisch bedeutsa.