Landes-Technologieförderung – F – Sonstige innovationsunterstützende Maßnahmen
Worum es geht
Wenn Sie innovative Maßnahmen zur Technologieförderung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen mit innovativem Charakter wie
- die Etablierung von Kommunikationsplattformen,
- die Veranstaltung von Wettbewerben einschließlich der Vergabe von Preisen,
- die Unterstützung der Beteiligung an nationalen oder internationalen Wettbewerben,
- die Unterstützung von Prozess- und Organisationsinnovationen,
- die Inanspruchnahme von Innovationsberatungsdiensten sowie innovationsunterstützender Dienstleistungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie
- weitere innovative Maßnahmen und vorbereitende Studien.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und
für andere Antragstellerinnen und Antragsteller bis zu 100 Prozent
- der förderfähigen Ausgaben oder Kosten.
- Stellen Sie Ihren Antrag bitte auf der Grundlage von Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bei der Sächsischen Aufbaubank. Davon unabhängig können Sie jederzeit Projektskizzen vorlegen.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen sowie
- Forschungseinrichtungen,
- Hochschulen,
- die Berufsakademie Sachsen,
- Kammern,
- Verbände,
freiberufliche Ingenieurinnen und Ingenieure sowie
sonstige Technologiemittler und Unternehmen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen ein Vorhabens- und Finanzierungskonzept vorlegen, das die wesentlichen Elemente der Maßnahme und deren angestrebte Auswirkungen auf Ihre Innovationsstärke beziehungsweise die beteiligten KMU beschreibt.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Landes-Technologieförderung – F – Sonstige innovationsunterstützende Maßnahmen v.