Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderart
Zuschuss
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben zur Gefahrenermittlung und anschließenden Sanierung von Altlasten oder andere Maßnahmen zum Bodenschutz durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen

  • zur Erfassung von altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten,
  • zur Ermittlung und Abwehr von Gefahren,

im Zusammenhang mit kommunalen Planungen sowie

  • des Bodenschutzes.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 12.800.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte in zweifacher schriftlicher und digitaler Form an die zuständige Bezirksregierung.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • Gemeinden und Gemeindeverbände,
  • juristische Personen des Privatrechts, deren Geschäftszweck der Erwerb, die Veräußerung oder die Verwaltung von Grundstücken ist, soweit eine kommunale Mehrheitsbeteiligung vorliegt, sowie
  • wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden in Form von Eigenbetrieben.
  • Bitte beachten Sie, dass die Fördervoraussetzungen von der Art der geplanten Maßnahme abhängig sind.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

www.im.nrw/ministerium/behoerden-einrichtungen

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Boden.

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