Zuwendungen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen (ZunA NRW)

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderart
Darlehen, Zuschuss
Stand
01.05.2026

Worum es geht

Sie können Zuschüsse oder Darlehen erhalten, wenn Sie in den Erhalt und den Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur zum Schutz der Ressource Wasser und der Umwelt investieren. Bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen auf der Website der NRW.BANK unter weiterführende Links.

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer vorhabenbezogener Zuschuss beziehungsweise Zuweisung bereitgestellt.

Für folgende Förderbereiche kann ein Antrag gestellt werden:

Förderbereich 1: Industrielle und gewerbliche Abwasserbeseitigung

  • für a. grundsätzlich bis zu 30%, für b. und c. grundsätzlich bis zu 50% (Zuwendung soweit zutreffend der gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 in der jeweils gültigen Fassung genannte Maximalbetrag innerhalb von 3 Jahren je Unternehmen)
  • Förderbereich 2.1: Energiesparmaßnahmen und Ressourceneffizienz auf öffentlichen Abwasseranlagen

und b. grundsätzlich bis zu 30% und c. grundsätzlich bis zu 50%*

  • Förderbereich 2.2: Konzepte zum Schutz von Abwasseranlagen vor Hochwasser und Starkregen
  • grundsätzlich bis zu 50%* (Antragsjahre 2023 bis 2026), danach erfolgt keine Zuwendung mehr
  • Förderbereich 2.3: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
  • grundsätzlich bis zu 50% (Zuwendung soweit zutreffend der gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 in der jeweils gültigen Fassung genannte Maximalbetrag innerhalb von 3 Jahren je Unternehmen)
  • Förderbereich 3: Reduzierung von Stoffeinträgen aus öffentlichen Kläranlagen
  • grundsätzlich bis zu 50%* (Antragsjahre 2023 bis 2026) danach bis zu 30%, b. bis zu 50 %

Förderbereich 4.2: Retentionsbodenfilteranlagen

  • grundsätzlich bis zu 50%* (bei Retentionsbodenfilteranlagen an Lachsjungfisch- und Laichhabitaten grundsätzlich bis zu 80%*)
  • Förderbereich 4.3: Weitergehende Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser

grundsätzlich bis zu 30%*, b. und c. grundsätzlich bis zu 40%*

Förderbereich 5.2: Fremdwasser – Private Kanalsanierung

  • grundsätzlich bis zu 30 %, jedoch maximal 200 Euro je angefangenem laufendem Meter sanierter beziehungsweise neugebauter Hausanschluss- und Grundleitung beziehungsweise neugebauter Niederschlagswasserleitung bei der Umstellung auf ein Trennsystem je Haus einschließlich Nebengebäuden (Zuwendung soweit zutreffend der gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 in der jeweils gültigen Fassung genannte Maximalbetrag innerhalb von 3 Jahren je Unternehmen)
  • Förderbereich 5.3: Sanierung Privater Abwasseranlagen auf kommunalen oder privaten Liegenschaften

grundsätzlich bis zu 50%*

  • Förderbereich 6: Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Abwasserbeseitigung
  • grundsätzlich bis 90%, bei nicht staatlichen Instituten grundsätzlich bis 100%
  • Eine Abweichung von diesen Förderhöchstsätzen kann erfolgen, sofern die Mittelverfügbarkeit dies erforderlich macht.
  • * In Kombination mit dem Programm „NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser“ (Darlehen) ist eine Finanzierung der Investitionskosten von bis zu 100% möglich.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Förderbereich

  • gewerbliche Unternehmen des privaten Rechts oder Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts,
  • Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und kommunale Einrichtungen sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und

Privatpersonen

als Abwasserbeseitigungspflichtige sowie

Forschungseinrichtungen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Abwasserbeseitigung.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie dürfen mit dem Vorhaben nicht vor Antragstellung begonnen haben.
  • Weitere Voraussetzungen sind in den einzelnen Programmbereichen festgelegt.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

NRW.BANK

40213 Düsseldorf

+49 211 917 414-800

www.nrwbank.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Zuwendungen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordr.

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