Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Förderart
Zuschuss
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen und sich hierzu qualifizieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Ihre Teilnahme an Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Teilnahme an Grundkursen,
  • Beratungen und Begleitungen vor der Gründung oder Unternehmensnachfolge.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Form von Bildungsschecks.
  • Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 436,00 für die Teilnahme an einem Kurs zur betriebswirtschaftlichen Qualifizierung und höchstens EUR 556,00 pro Tag für die Inanspruchnahme von Beratungs- und Begleitungsleistungen.
  • Sie können Bildungsschecks für einen Grundkurs mit 48 Stunden à 45 Minuten und für die Inanspruchnahme von Beratung und Begleitung normalerweise bis zu höchstens 2 Tagewerke à 8 Zeitstunden erhalten.
  • Die Bildungsschecks sind 6 Monate ab dem Beginn des Bewilligungszeitraums gültig.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte schriftlich an die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen oder die eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Hauptwohnsitz und geplanter Betriebssitz des Unternehmens liegen in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Sie können den Entwurf eines Unternehmenskonzeptes vorlegen und den Bedarf an Qualifizierung sowie Beratung und Begleitung im Beratungsgespräch bei einer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer in Mecklenburg-Vorpommern dokumentieren.
  • Eine Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer in Mecklenburg-Vorpommern hat ein Votum über Ihre Teilnahme an Maßnahmen zur Qualifizierung zur beabsichtigten Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge abgegeben.
  • Sie absolvieren die Grundkurse bei anerkannten Bildungsdienstleistern.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA)

19055 Schwerin

0385 557750

www.gsa-schwerin.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.

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