Förderung von Entrepreneurship

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Förderart
Zuschuss
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie Projekte planen, die den Unternehmergeist in Mecklenburg-Vorpommern stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Umsetzung von Entrepreneurship-Projekten.

Sie erhalten die Förderung für Projekte, die

  • besonders in Zusammenarbeit mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Technologiezentren vor allem Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und Studierende über die Chancen einer Gründung informieren, sie beraten, qualifizieren, bei einer Gründung begleiten und in der Wachstumsphase betreuen, die unternehmerisches Denken bei Studierenden auch unabhängig von einer konkreten Gründung fördern und die in Form von Aktionen und regionalen Wettbewerben auf Chancen der Selbstständigkeit aufmerksam machen,
  • in Form von landesweiten Wettbewerben auf Chancen der Selbstständigkeit aufmerksam machen und durch spezielle weiterführende Unterstützungsmöglichkeiten im Bereich Qualifizierung und Beratung auch überregional Entwicklungsperspektiven aufzeigen,
  • das Thema Unternehmensnachfolge als alternative Form der Selbstständigkeit bewerben und durch spezialisierte Angebote der Qualifizierung, Beratung und Koordinierung begleiten,
  • in der Öffentlichkeit auf die Chancen der Selbstständigkeit aufmerksam machen und mögliche Unterstützungsangebote vernetzen,
  • besonders in Zusammenarbeit mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Technologiezentren darauf abstellen, die Kenntnisse über die Themen Existenzgründung, Selbstständigkeit und Ausgründung von Frauen zu verbreitern oder Gründungen dieser in der Gründungs- und Wachstumsphase zu betreuen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Ihr Projekt hat eine strukturpolitische Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern.

Ihr Projekt muss sich vor allem an folgende Zielgruppen wenden:

  • Studierende, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,
  • Personen, die an einer Unternehmensnachfolge beteiligt sind.
  • Sie müssen Ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesamt für Gesundheit und Soziales

18055 Rostock

+49 385 588-59000

www.lagus.mv-regierung.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Entrepreneurship von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimasch.

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