Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Bundesweit
- Bereich
- Aus- & Weiterbildung, Mobilität
- Fördergeber
- Bundesministerium für Verkehr (BMV)
- Stand
- 21.02.2026
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen im Güterkraftverkehr Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer ausbilden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Bund fördert betriebliche Ausbildungsverhältnisse zur Berufskraftfahrerin und zum Berufskraftfahrer in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen.
Mit dieser Förderung soll einem Mangel an qualifiziertem Fahrpersonal in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen dauerhaft entgegengewirkt werden.
Sie können einen Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren erhalten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für kleine Unternehmen 70 Prozent, für mittlere Unternehmen 60 Prozent und bei anderen Antragstellern 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Die zuwendungsfähigen Kosten werden bei einer dreijährigen Ausbildung pauschal mit EUR 50.000 pro Ausbildungsverhältnis anerkannt (1. Ausbildungsjahr EUR 21.700, 2. Ausbildungsjahr EUR 15.200, 3. Ausbildungsjahr EUR 13.100).
Bei verkürzter Ausbildung werden die Pauschalbeträge pro Ausbildungsjahr anteilig berechnet.
Der Höchstbetrag je Ausbildungsvorhaben und Unternehmen beträgt EUR 3 Millionen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das eService-Portal jeweils ab dem im Internet veröffentlichten Start des Antragszeitraums bis spätestens 31.8. des Jahres, in dem mit der Ausbildung begonnen werden soll, an das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Fällt das Ende der Antragsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen sind. Bis 30.6.2024 muss die technisch zulässige Gesamtmasse mindestens 7,5 Tonnen betragen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Mit dem Ausbildungsverhältnis wird erst nach Bewilligung des Antrags begonnen.
- Ausgeschlossen von der Förderung sind juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung.
- Ihr Unternehmen ist nicht in Schwierigkeiten.
- Die geplanten Vorhaben dürfen nicht aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Zuständig
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Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer in Un.
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