Verbesserung der Verkehrssicherheit und Senkung der Straßenverkehrsunfälle

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Worum es geht

Wenn Sie mit Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen im gesamten Bundesgebiet dazu beitragen, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu verbessern und die Zahl der Straßenverkehrsunfälle zu senken, können Sie einen Zuschuss zu Ihren Projektkosten bekommen.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert jährlich Maßnahmen, die zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden beitragen und die Zahl von Straßenverkehrsunfällen senken.

Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen im gesamten Bundesgebiet, die dazu beitragen, die Anzahl von Straßenverkehrsunfällen zu senken,
  • in Einzelfällen auch regionale oder lokale Maßnahmen mit Modellcharakter.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses hängt von den zuwendungsfähigen Ausgaben ab und ist auf einen Höchstbetrag begrenzt.
  • Ihren Antrag richten Sie an das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine sowie andere juristische Personen des Privatrechts, die Maßnahmen zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit durchführen.

Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Für Ihr Projekt liegt eine ausführliche, nachvollziehbare Beschreibung und eine detaillierte Darstellung der Finanzierung vor.
  • Alle erstellten Medien unterliegen der Genehmigung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).

Nicht gefördert werden:

  • Antragstellende, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
  • Antragstellende, die zur Abgabe der Vermögensauskunft verpflichtet sind oder bei denen diese abgenommen wurde.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)

50672 Köln

0221 57760

www.balm.bund.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Verbesserung der Verkehrssicherheit und Senkung der Straßenverkehrsunfälle von B.